Prozess um Luchs-Wilderei in Franken: Zeuge belastet Jäger

10.2.2020, 21:08 Uhr
Der Angeklagte (r.) sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht neben seinem Verteidiger Bernhard Seuß.

© Armin Weigel, dpa Der Angeklagte (r.) sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht neben seinem Verteidiger Bernhard Seuß.

Fünf Monate nach der Verurteilung eines Jägers wegen Luchs-Wilderei hat vor dem Landgericht Regensburg der Berufungsprozess begonnen. Der 54-Jährige, den das Amtsgericht Cham im September wegen der Tötung eines streng geschützten Luchses zu einer Geldstrafe verurteilt hat, will einen Freispruch erwirken. Der Jäger hatte den Vorwurf zurückgewiesen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt, sie fordert eine höhere Strafe für den Mann. Richter und Staatsanwaltschaft in Cham waren zu der Überzeugung gekommen, dass der Mann 2014 einen Luchs mit einer Lebendfalle gefangen und dann erschossen hat.

Der Jäger gab an, sein inzwischen gestorbener Vater habe die Falle zum Fangen von Füchsen aufgestellt. Nach Ansicht des Gerichts und mehrerer Zeugen handelte es sich aber von der Größe her um eine Luchs-Falle. Für Füchse wäre eine Falle dieser Größe nicht notwendig, so der Tenor im ersten Prozess. Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Vater des Angeklagten zum fraglichen Zeitpunkt bereits im Rollstuhl gesessen sei und die Falle nicht aufgestellt haben könne. Zum Auftakt des Berufungsprozesses waren mehrere Zeugen geladen, darunter erneut die beiden Männer, die die Ermittlungen gegen den Jäger seinerzeit in Gang brachten.

Einer von ihnen hatte damals für eine Fernsehdokumentation über Wilderei recherchiert. Die zwei Männer hatten sich nach eigenen Angaben bei dem Jäger als Jagd-Interessenten ausgegeben, die in dessen Revier auf Rotwildjagd gehen wollten. Dabei hätten sie mit dem Mann über Luchs- und Wolfsjagden gesprochen, woraufhin dieser mit seinen Wildereien geprahlt haben soll, so einer der beiden Männer in seiner Aussage. Beide sagten zudem, der Jäger habe ihnen die Falle gezeigt. Dem Richter zufolge könnte die Tötung des Luchses möglicherweise schon verjährt sein. Der Prozess soll am 19. Februar fortgesetzt werden. Tierschützer hatten nach der Verurteilung des Jägers im vergangenen Herbst von einem Urteil mit Signalwirkung gesprochen. Es zeige, dass Wilderei kein Kavaliersdelikt sei.

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