Rettungsgasse bilden: Wie geht das eigentlich?

17.1.2017, 05:50 Uhr
Oft bildet sich eine Rettungsgasse erst, wenn eine Sirene ertönt. Die Spur sollte aber schon frei sein, sobald ein Stau entsteht.

© dpa/Patrick Seeger Oft bildet sich eine Rettungsgasse erst, wenn eine Sirene ertönt. Die Spur sollte aber schon frei sein, sobald ein Stau entsteht.

Wann muss man eine Rettungsgasse bilden?

Auf keinen Fall erst, wenn man das Blaulicht im Rückspiegel sieht und das Martinshorn ertönt. Dann ist es oft schon zu spät. Die Fahrzeuge stehen zu eng und können kaum mehr rangieren. Bis Ende 2016 war es nach Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben, eine Rettungsgasse zu bilden, sobald der Verkehr stockt. Zum 14. Dezember 2016 wurde das präzisiert: Seither muss man eine Rettungsgasse bilden, sobald die Fahrzeuge sich nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorwärtsbewegen.

Wie und wo bildet man eine Rettungsgasse?

Auch das ist in Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung seit Dezember noch präziser festgelegt. Demnach müssen immer die Fahrzeuge auf dem äußersten linken Fahrstreifen nach links ausweichen, die Fahrzeuge auf der direkt rechts danebenliegenden Spur müssen ihren Wagen so weit wie möglich nach rechts lenken. Das gilt in jedem Fall, egal ob die Autobahn zwei-, drei- oder sechsspurig ist. "Fahrer von Lkw und Kleintransporter sollten möglichst schnell auf die rechte Spur fahren, sobald der Verkehr zähfließender wird. Sonst können sie kaum mehr die Spur wechseln", meint der Pegnitzer Feuerwehrkommandant Roland Zahn überdies.

Wie oft wird die Rettungsgasse nicht korrekt gebildet?

So geht Rettungsgasse: Die Fahrzeuge auf der äußeren linken Spur sollten soweit links fahren wie möglich, die Fahrzeuge auf allen anderen Spuren soweit rechts wie möglich.

So geht Rettungsgasse: Die Fahrzeuge auf der äußeren linken Spur sollten soweit links fahren wie möglich, die Fahrzeuge auf allen anderen Spuren soweit rechts wie möglich. © Da Direkt Versicherung

"Praktisch bei 99 Prozent aller Autobahn-Einsätze kommen wir nicht gut voran, das Problem haben wir nicht erst seit Samstag", sagt Feuerwehrchef Zahn. Oft sei es auch noch schlimmer als in dem nun millionenfach geklickten Video. "Einmal sind wir sogar ganz in einer Rettungsgasse stecken geblieben, nichts ging mehr", schildert der Pegnitzer. Trotz aller Öffentlichkeitsarbeit durch das Innenministerium, trotz aller Flyer, Videos und Banner auf Autobahn-Brücken, muss der mittelfränkische Polizeisprecher Christian Daßler feststellen: "Es ist keine signifikante Verbesserung des Verhaltens erkennbar." 2,50 Meter sind die Feuerwehrautos breit. "Ideal wäre da eine Rettungsgasse von drei Metern. Wir wären aber auch mit 2,80 Meter schon sehr zufrieden", meint Zahn.

Welche Strafen drohen, wenn man den Weg für die Rettungskräfte nicht frei macht?

Wenn der Fahrer festgestellt werden kann, gibt es in der Regel ein Bußgeld von 20 Euro. Vereinzelt können aber auch höhere Strafen ausgesprochen werden. "Wer vorsätzlich handelt, muss ein Bußgeld von bis zu 2000 Euro zahlen", betont Innenminister Joachim Herrmann. Wenn Rettungskräfte beim blockierenden Auto ans Fenster klopfen und sich der Fahrer auch dann noch uneinsichtig zeigt, kann das auch den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.

Wer hält Fehlverhalten in Rettungsgassen fest?

Bisher geschieht das nur sehr selten. "Wir haben keine Zeit, uns auf der Anfahrt noch die Kennzeichen zu notieren", sagen Feuerwehr und Polizei im Einklang. "Es kann aber jeder Autofahrer selbst ein solches Fehlverhalten anzeigen", meint Polizeisprecher Christian Daßler. Dann gebe es ein kurzes Zeugengespräch und der Bußgeldbescheid werde verschickt.

Wie oft werden Verstöße geahndet?

Extrem selten. 2016 musste nur in elf Fällen in Bayern ein Bußgeld bezahlt werden - und das war sogar der höchste Wert der vergangenen Jahre. 2013 und 2015 wurde nur jeweils viermal ein Bußgeld verhängt.

Wie kann das Verhalten im Stau künftig verbessert werden?

Viele fordern, Einsatzfahrzeuge häufiger mit Kameras auszustatten, um die Blockierer belangen zu können. "Es ist rechtlich aber sehr schwierig, einfach alle Fahrzeuge anlassunabhängig aufzunehmen", meint Ministeriumssprecher Siefener. Feuerwehrkommandant Zahn wünscht sich eine Rückkehr der Fernsehsendung "Der 7. Sinn", in der 1966 bis 2005 wöchentlich Filme zur Verkehrserziehung gezeigt wurden. "Außerdem könnte man solche Filme auch in die Fernsehwerbung einbetten", appelliert Zahn.

18 Kommentare