Fall vor dem BGH

Richterspruch bestätigt: Laufer Liebespaar wegen Mordes verurteilt

5.8.2021, 15:05 Uhr
Die Frau, hier mit Verteidiger Malte Magold, hatte ihren Geliebten zum Mord angestiftet.   

© Nicolas Armer, NN Die Frau, hier mit Verteidiger Malte Magold, hatte ihren Geliebten zum Mord angestiftet.  

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth in einem Mordprozess um eine verheiratete Frau mit zwei Liebhabern in Lauf an der Pegnitz bestätigt. Der BGH wies die Revision gegen die Verurteilung der Frau (34) und eines ihrer Liebhaber zu lebenslangen Haftstrafen zurück. Das Gericht teilte mit, die Revision sei "offensichtlich unbegründet".


Prozess um die Bluttat: "Ein Pakt mit dem Teufel"


Das Verbrechen hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil es sich dabei auch um ein außergewöhnliches, tödliches Beziehungsgeflecht gehandelt hatte.

Pilzsammler entdeckte Leichnam

Rückblick: Am Morgen des 14. Juli 2019, gegen 7.20 Uhr, entdeckte ein Pilzsammler in einem Wald zwischen Lauf und Schönberg erst Blut- und Schleifspuren im Gras, dann sah er einen verdreht liegenden, leblosen Männerkörper in einer Senke.

Der 33-Jährige ließ sich von seiner Geliebten zum Mord anstiften.    

Der 33-Jährige ließ sich von seiner Geliebten zum Mord anstiften.    © Nicolas Armer, NN

Ein Jahr nach diesem Fund begann vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein aufwendiger Indizienprozess. Der Tote im Wald, ein 27-Jähriger, war brutal ermordet worden. Die Rechtsmedizin stellte mindestens 22 Verletzungen durch Schläge, auch mit einem dumpfen Gegenstand, an dem Leichnam fest, dazu wies der geschundene Körper 27, teils tief liegende, Stichverletzungen auf.

Treffen mit dem Nebenbuhler endete tödlich

Die Blut- und Schleifspuren im Gras, die den Pilzsammler irritiert hatten, belegten, dass der Leichnam zu dem Fundort gezogen wurde. Nach 22 Verhandlungstagen sah es das Landgericht Nürnberg-Fürth im Dezember 2020 als erwiesen an, dass ein 32-jähriger Bäcker aus Lauf a. d. Pegnitz im Auftrag seiner Geliebten (33) deren Freund ermordet hatte und auch noch deren Ehemann töten wollte.

Die beiden Angeklagten wurden für schuldig befunden und zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Täter hatte sich in der Nacht auf den 14. Juli 2019 unter einem Vorwand mit dem 27-Jährigen, seinem Nebenbuhler, getroffen. Er schlug und würgte ihn, karrte ihn anschließend mit seinem Auto davon und zerrte ihn in den Wald.

Aufforderung zum Mord per Whatsapp

In den Wochen vorher, davon zeigten sich die Richter der Schwurgerichtskammer überzeugt, forderte die Frau, eine dralle Rothaarige, ihren kräftig gebauten Geliebten per Whatsapp immer wieder dazu auf, gleich zwei Männer zu töten: erstens ihren Freund, zweitens ihren Gatten. Zu dem zweiten Mord kam es nur deshalb nicht, weil der Pilzsammler den Leichnam so früh fand und die Polizei den 32-Jährigen schnell festnehmen konnte.

Mann zum Mord getrieben

Vor Gericht schwieg der Mann, die Frau beteuerte ihre Unschuld. Doch die Indizien lasteten schwer auf dem Paar: Mit ihren Whatsapp-Botschaften, so heißt es im Urteil, trieb die Frau den Mann zum Mord. Aus ihrer Sicht standen ihr Freund und ihr Ehemann ihrer neuen Beziehung mit dem Angeklagten im Weg.

"Ein Pakt mit dem Teufel"

Doch sie war zu schwach, einen Schlussstrich zu ziehen – und sie spekulierte auf das Haus ihres Ehemannes. Nach dessen Tod sollte ihr Liebhaber zu ihr ziehen. Ihr Liebhaber schickte Liebesschwüre: „Alles bedeutest du auf der Welt.“ Sie antwortete: „Hoffe, beide sind bald weg.“ Kurz vor der Tat versicherte der Täter, er wolle sein Leben mit ihr teilen. „Wenn ich einen Pakt mit dem Teufel eingehen muss, dann soll es so sein.“

Nach der Tat säuberte der 32-Jährige sein Auto an einer Tankstelle in Diepersdorf und wurde dabei gefilmt.

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