Inzidenz von über 60: Weiter rote Warnstufe im Nürnberger Land

23.10.2020, 16:08 Uhr
Inzidenz von über 60: Weiter rote Warnstufe im Nürnberger Land

© Andreas Kirchmayer (PZ)

Die Warnstufe für den Landkreis ist auch am Freitag weiterhin gelb, wird aber in den nächsten Tagen rot, sobald das LGL und das Bayerische Gesundheitsministerium ihre Daten aktualisieren. Am Freitag sind im Nürnberger Land 26 Neuinfektionen zu vermelden, darunter elf Nachmeldungen vom Vortag aus Altdorf, Feucht, Hartenstein, Hersbruck, Lauf, Röthenbach, Schnaittach, Schwarzenbruck, Simmelsdorf und Winkelhaid. Damit beträgt die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land nunmehr 971. 763 Personen gelten als genesen, es bleibt bei 45 mit oder am Corona-Virus Verstorbenen. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nun 103, umgerechnet auf 100.000 Einwohner erreicht sie 60,59.

Maskenpflicht ab Freitag in Lauf und Hersbruck

Auf dem Laufer Marktplatz sowie in der Johannisstraße und auf dem Oberen Hersbrucker Markt gilt ab Freitag Maskenpflicht. Das gibt das Landratsamt per Amtsblatt bekannt, die Regelung gilt mit Erscheinen der morgigen Zeitung bis zunächst 3. November. Außerdem darf dort in gleichen Zeitraum kein Alkohol getrunken werden.

Konkret definiert das Landratsamt folgende Flächen:

- In Lauf den Unteren Markplatz einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße

- In Lauf den Oberen Marktplatz einschließlich Hersbrucker Tor

- Sowie ebenfalls in Lauf die Johannisstraße vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke

- In Hersbruck den Oberen Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttlein und dem Rathausbrunnen

Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen
Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden, wie es in der Allgemeinverfügung heißt.

Wenn die Warnstufe Rot ausgerufen wird – maßgeblich ist die Listung beim Bayerischen Gesundheitsministerium – wird das Landratsamt in einem Punkt von den bayerischen Regeln abweichen: An den Grundschulen wird es keine Maskenpflicht am Platz während des Unterrichts geben. Bei Stufe Rot müssen alle Schüler während des Unterrichts auch am Platz Masken tragen, aber die Klassenstufen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Gesundheitsamt sieht Distanzunterricht noch nicht als notwendig an. Details zur Ausnahme von der Maskenpflicht für die Grundschüler finden sich in den kommenden Tagen im nächsten Amtsblatt.

Im Landkreis gilt seit vergangenen Samstag die Frühwarnstufe ("gelbe Ampel"), seitdem konnte das Landratsamt öffentliche Plätze definieren, auf denen die Maskenpflicht und das Alkoholverbot gilt. Dass sich die Entscheidung verzögerte, liegt laut Franz Bezold, dem Abteilungsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt, an der Struktur des Landkreises. "Der Abstimmungsprozess nicht so ganz einfach", so Bezold. "Bringen Sie mal 27 Gemeinden, Märkte und Städte unter einen Hut."


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Empfehlungen aus den Rathäusern

Man habe in allen Rathäusern angefragt, welche Orte infrage kämen. Nur öffentliche, also keine privaten Flächen dürfen ausgewählt werden. Die Maskenpflicht müsse "gerechtfertigt" sein, es müsse also schon etwas los sein. Es habe Empfehlungen aus den Rathäusern gegeben, die das Landratsamt nicht berücksichtigen konnte, umgekehrt hätten Bürgermeister auch Vorschläge der Behörde abgelehnt.

Am Hersbrucker Marktplatz gebe es aktuell eine Baustelle und deshalb einen "beengten Durchgangsverkehr", so Bezold, daher ließe sich dort die Maskenpflicht rechtfertigen. In Lauf und Hersbruck müssen nun Schilder aufgestellt werden, um die Bereiche mit Maskenpflicht zu kennzeichnen. die beiden Kommunen wollen sich dabei an der Stadt Nürnberg orientieren, so Bezold.

14.30 – 26 Neuinfektionen im Landkreis Heute sind im Nürnberger Land 26 Neuinfektionen zu vermelden, darunter elf Nachmeldungen von gestern, aus Altdorf, Feucht, Hartenstein, Hersbruck, Lauf, Röthenbach, Schnaittach, Schwarzenbruck, Simmelsdorf und Winkelhaid. Damit beträgt die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land nunmehr 971. 763 Personen gelten als genesen, es bleibt bei 45 mit oder am Corona-Virus Verstorbenen. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nun 103, umgerechnet auf 100.000 Einwohner erreicht sie 60,59. Die Warnstufe für den Landkreis ist weiterhin GELB, wird aber in den nächsten Tagen rot, sobald das LGL und das Bayerische Gesundheitsministerium ihre Daten aktualisieren (siehe unten bzw. www.stmgp.bayern.de/coronavirus/).

Durch die Warnstufe GELB gelten nun ab heute, den 23. Oktober, bis zum 3. November, 24:00 Uhr, Maskenpflicht und Alkoholverbot an folgenden Orten:

Stadt Lauf: Unterer Markplatz, einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße; Oberer Marktplatz, einschließlich Hersbrucker Tor; Johannisstraße, vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke

Stadt Hersbruck: Oberer Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttllein und dem Rathausbrunnen.

Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Nähere Informationen dazu im heute erschienenen Amtsblatt. Das Landratsamt bittet zu beachten, dass diese Regelungen bei Erreichen der Warnstufe ROT weiter verschärft werden können.

Wenn die Warnstufe ROT ausgerufen wird – maßgeblich ist die Listung bei LGL bzw. dem Bayerischen Gesundheitsministerium – wird das Landratsamt in einem Punkt von den bayerischen Regeln abweichen: An den Grundschulen wird es keine Maskenpflicht am Platz während des Unterrichts geben. Bei Stufe ROT müssen alle Schüler während des Unterrichts auch am Platz Masken tragen, aber die Klassenstufen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Gesundheitsamt sieht Distanzunterricht noch nicht als notwendig an. Details zur Ausnahme von der Maskenpflicht für die Grundschüler finden sich in den kommenden Tagen im nächsten Amtsblatt.

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