61-Jähriger verurteilt: Er belästigte seine Stiefenkelin

7.8.2019, 07:24 Uhr
Der Mann war schon zuvor straffällig geworden und büßte eine Haftstrafe ab.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa Der Mann war schon zuvor straffällig geworden und büßte eine Haftstrafe ab.

Nach der Verkündung des Urteils wandte sich Amtsrichter Reinhard Hader dem Angeklagten zu. Er betonte eindringlich, der 61-Jährige müsse lernen, dass er "die Finger von Mädels lassen soll".

Denn der Mann aus Spalt ist schon 2006 straffällig geworden, damals büßte er aufgrund von sexuellem Kindesmissbrauch in 31 Fällen eine Haftstrafe von fünf Jahren im Gefängnis ab. Er soll sich damals auch an seiner Stieftochter und einer ihrer Freundinnen vergangen haben – jetzt belästigte er Jahre später deren Tochter.

Erst Monate später anvertraut

Im April hatte seine Stiefenkeltochter Anzeige gegen ihn gestellt, weil der 61-Jährige sie am Po berührt hatte. Vor Gericht äußerte der Angeklagte, dass es sich um eine "tröstende Geste" gehandelt habe und keinesfalls ein sexueller Kontext bestanden habe.

Die Enkelin lebt mit ihrer Mutter in Österreich, sie hatte im Sommer 2018 die Großeltern besucht, als es zu dem Vorfall kam. Monate später vertraute sich die Jugendliche der Mutter an und erstattete im Anschluss Anzeige gegen den eigenen Stiefgroßvater.

Wie sowohl er als auch seine Stiefenkelin einstimmig aussagten, umarmte er sie bei dem damaligen Besuch in der Garage des eigenen Anwesens. Sie war zu ihm gekommen und weinte, weil es zu einem Familienstreit gekommen war und die Mutter nun abreisen wollte. In einer späteren Situation fragte er sie – so die Aussage der Jugendlichen am ersten Verhandlungstag –, ob er sie anfassen dürfe. Die damals 16-Jährige lehnte das ab.

Vermeintlicher Fußballfan

Zum Auftakt der Hauptverhandlung am 9. Juli hatte der 61-Jährige vor Gericht behauptet, dass ihn der Polizeibeamte im April zu einer Aussage mit Schuldeingeständnis bewegt habe, indem er übermäßigen Druck auf ihn ausgeübt habe. Zudem habe der Polizist auf eine schnelle Aussage des Angeklagten gepocht, da er noch zu einem Club-Spiel gehen wollte. Aufgrund des erhobenen Vorwurfs wurde der Polizeibeamte aus der Polizeiinspektion Schwabach nun vorgeladen.

Er stellte vor Gericht klar, dass er überhaupt kein Fußballfan sei. Als der Club gegen Paris Saint Germain gespielt hat, habe er "zum ersten Mal seit über zehn Jahren" ein Fußballspiel im Stadion gesehen – und das fand nicht am Tag der Vernehmung, dem 28. April, statt.

Mehrfach nachgehakt

Zwar hatte er in der Vernehmung des Angeklagten durchaus mehrfach nachgehakt, bis dieser seine Schuld einräumte. Aber im Anschluss habe er dem 61-Jährigen jede Seite seiner Aussage vorgelegt, sie laut vorgelesen und sie von ihm unterschreiben lassen, um sich abzusichern.

Im Anschluss an diese Zeugenaussage kam es zum Urteilsspruch. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die Verteidigerin drei Monate auf Bewährung. Richter Hader verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten auf Bewährung sowie zu einer Strafzahlung von 1500 Euro an den Verein "Wildwasser", der sich um misshandelte Kinder und Frauen kümmert. Die Zahlung soll ab Oktober in Raten von je 150 Euro erfolgen.

Bezogen auf die strafrechtliche Vorgeschichte des Mannes, kommentierte der Richter, "das Ganze" sei zwar seit seiner Entlassung im Jahr 2010 "eine Zeit lang gut" gegangen, aber: Kaum war die Gelegenheit da, habe er "sie ergriffen, so wie früher auch schon".