Abschuss erlaubt: Wenn der Biber Schaden anrichtet...

5.3.2021, 05:00 Uhr
Abschuss erlaubt: Wenn der Biber Schaden anrichtet...

© Foto: Claudia Weinig

Auch im Landkreis Roth baut der umtriebige Geselle längst wieder Dämme. Nicht jedem gefällt das, deshalb bangen Natur- und Tierschützer schon wieder um den Biber.

Empört ist etwa ein Leser unserer Zeitung über ein "Biberschicksal". Obwohl die Tiere laut Naturschutzgesetz unter strengem Schutz stehen und Strafen bis zu 50 000 Euro fällig sind, wenn sie gefangen, verletzt oder getötet werden, sei von der Unteren Naturschutzbehörde im Rother Landratsamt eine Abschussgenehmigung für einen Biber im Finsterbachtal östlich vom Rother Ortsteil Harrlach erteilt worden. Ausgelegtes Futter, eine Nachfrage beim Jäger und beim ehrenamtlichen Biberberater des Landkreises hätten dies ergeben. Der Leser fragt: "Wer kann diese Diskrepanz verstehen? Eine Behörde soll unter anderem diese Tierart schützen und vollstreckt zugleich dessen Tötung."

Ingrid Küttinger ist Biberbeauftragte der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt in Roth. Sie hat eine doppelte Aufgabe. Einerseits muss sie dafür sorgen, dass der streng geschützte Biber in Ruhe gelassen wird. Andererseits lebt und baut der Nager auch dort, wo zum Beispiel Teichwirte um ihre Fischzucht fürchten müssen.

Denn es ist nicht nur sein Job, sondern sein Lebenszweck, Dämme zu bauen, andere zu unterhöhlen, an einer Stelle das Wasser zu stauen und an anderer dafür abzuleiten.

"Schwerwiegende Schäden" werden deshalb seit Langem an den Teichen entlang des Finsterbachtals bei Harrlach beklagt, berichtet Ingrid Küttinger. Sie weiß um die Not der Teichwirte, die über Schäden von mehreren Tausend Euro klagen, weil der Biber genau dort wühlt und baut, wo sie es gar nicht gebrauchen können, weil dort ihre wirtschaftliche Existenz schwimmt. Ganze Fischzuchten seien schon in den Finsterbach abgeschwommen – dem Teichwirt blieb das leere Gewässer.

Abschussgenehmigung

Was also tun? Für solche Bereiche, wo besonders schwerwiegende Schäden auftreten, gibt es eine Abfanggenehmigung, sagt Küttinger. Und seit 2015 auch eine Abschussgenehmigung. Die gilt auch für das Gebiet der Fischteiche im Finsterbachtal.

Früher wurden die gefangenen Biber abgegeben – zum Beispiel nach Schottland, erinnert sich die Beauftragte im Landratsamt. Aber mit der Zeit wollte niemand mehr Biber haben. Also mussten die gefangenen Tiere getötet werden.

Inzwischen dürfen Jäger – die nach einer speziellen Biberschulung eigens dazu befugt werden – in diesen ausgewiesenen Problembereichen die Biber abschießen. Zuletzt seien dort im Jahr 2017, so Küttinger, zwei Tiere abgeschossen worden (15 "Entnahmen" waren es 2017 landkreisweit). Die Statistik für den ganzen Landkreis weist seit 2006 – so lange betreut das Landratsamt die Biber – 145 "Entnahmen" aus.

Was den Vorwurf des Anlockens mit Mais und Apfelstücken angehe: Futter lege ein Jäger schon mal aus – allerdings nicht für Biber. Dass nun genau dieser Biber, von dem unser Leser berichtet, abgeschossen wurde, kann weder Ingrid Küttinger noch der ehrenamtliche Biberberater Harry Seidel bestätigen. "Für dieses Gebiet besteht die Genehmigung, ein Abschuss wäre nicht illegal", sagt Seidel, der die Zahl der Biber im Landkreis auf bis zu 800 schätzt (76 Reviere wurden bei der jüngsten Kartierung gezählt).

"Natürlich ist es schwierig, das Töten der Tiere zu genehmigen", erklärt Ingrid Küttinger. "Einerseits sind die Schäden, die ein Biber anrichten kann, wirtschaftlich sehr schwerwiegend. Andererseits tut einem das Tier leid."

Deshalb betont sie auch, dass es die Abfang- oder Abschussmöglichkeit nur dort gibt, wo wirklich gravierende Schäden auftreten. Zunächst werde alles versucht, um eine friedliche Koexistenz zu ermöglichen.

Das "Biber-Management" beruht auf drei Säulen, erklärt sie: Die erste Säule ist die Information zur Biologie: Art, Vorkommen und Lebensweise der Tiere. Die zweite Säule bilden Beratung und präventiver Schutz vor möglichen Schäden: Bäume können etwa mit Estrichmatten geschützt werden, betroffene Grundstückseigentümer werden in Zuschussprogramme aufgenommen. Erst die dritte Säule markiert, so Küttinger, den "Zugriff, wenn es nicht mehr anders geht". Küttinger: "Das wägen wir streng ab."

1 Kommentar