AfD-Landesparteitag in Greding endgültig geplatzt
20.11.2020, 14:42 Uhr
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in letzter Instanz die Beschwerde des AfD-Landesverbands Bayern im Zusammenhang mit dessen Landesparteitag am Samstag in Greding zurückgewiesen. Er hat damit – wie zuvor das Verwaltungsgericht Ansbach – eine Entscheidung des Landratsamtes Roth bestätigt.
AfD stellt Eilantrag zum Landesparteitag in Greding
Zur Begründung führte der für Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat aus, es sei offen und bedürfe einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren, ob der Antragsteller einen Anspruch auf eine Ausnahmeerlaubnis für seinen Parteitag habe. Bei der deshalb im Eilverfahren notwendigen Folgenabwägung überwiege das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen.
Wenn die geplante Versammlung in den vorgesehenen Räumlichkeiten durchgeführt würde, wäre mit einem hohen Infektionsrisiko und nachfolgend einer räumlichen Verbreitung von Infektionen im gesamten Gebiet des Freistaats zu rechnen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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