AfD stellt Eilantrag für Landesparteitag in Greding

18.11.2020, 20:00 Uhr
AfD stellt Eilantrag für Landesparteitag in Greding

© Foto: Mark Johnston

Soll heißen, so einfach gestaltet sich die Absage des AfD-Landesparteitags, der für kommenden Samstag, 21. November, geplant ist, doch nicht.


Keine Ausnahmegenehmigung für AfD-Parteitag in Greding


Das wissen natürlich auch die Juristen innerhalb der AfD. Mit einem Eilantrag hat sich die Partei an das Verwaltungsgericht gewandt, dass die "Ablehnung auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aufgehoben wird und die sofortige Vollziehbarkeit ausgesetzt werden soll".

Die AfD will damit die ursprüngliche Genehmigung vom September wieder haben. Das heißt, die AfD möchte den Präsenzparteitag in Greding im Hippodrom und in einem angrenzenden Festzelt, das laut Augenzeugen bereits aufgebaut wird, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln und Hygienebestimmungen mit bis zu 750 Mitgliedern durchführen.

Wie berichtet, hat das Landratsamt Roth am Montagabend diese Genehmigung zurückgezogen mit Verweis auf die 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats und die steigenden Infektionszahlen im Landkreis Roth und insbesondere in Greding.


Trotz Corona: AfD-Parteitag in Greding - muss das sein?


Bei der Entscheidungsfindung sei man mit den Ministerien und der Regierung von Mittelfranken in Kontakt gestanden. "Wir fühlen uns nicht im Stich gelassen", so eine Sprecherin des Landratsamts zu anderslautenden Gerüchten.

Man habe bewusst noch am Montagabend die Presse und die AfD informiert und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt, damit auch die AfD noch Zeit habe zu reagieren – was sie ja jetzt getan hat. Die Crux an der Sache ist, so Richter Heinold, dass ein Parteitag nicht mit anderen Veranstaltungen gleichzusetzen sei.

Landrat Herbert Eckstein verwies bei seiner Begründung auch darauf, dass die AfD ihren Parteitag online abhalten könne. Doch das gestalte sich nicht so einfach, wie der Allersberger AfD-Landtagsabgeordnete Ferdinand Mang bereits früher betont hat.

Laut Satzung sei die AfD angehalten, ihre Parteitage als Mitgliederversammlungen abzuhalten. Sprich, bei der AfD gibt es (noch) keine Delegierten wie bei anderen Parteien. Jedes Mitglied müsse die Möglichkeit bekommen, am Parteitag teilzunehmen, sonst könnten Beschlüsse angefochten werden. Mitglieder, die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügten, wären dadurch ausgeschlossen.

Der Eilantrag der AfD beim Verwaltungsgericht geht nun in die Seuchenrechtskammer. Diese muss entscheiden, ob der Parteitag vielleicht doch durchgeführt werden kann. Eine Entscheidung könnte bis Donnerstagabend vorliegen.

Sollte die Seuchenrechtskammer dem Parteitag abermals eine Absage erteilen und die AfD weiter an der Durchführung festhalten wollen, würde der Fall in die nächste Instanz gehen. Das wäre dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, der am Freitag darüber entscheiden müsste.

Auf weitere Anfragen unserer Zeitung reagierten bis Redaktionsschluss weder der AfD-Landtagsabgeordnete Ferdinand Mang noch der Veranstaltungsleiter Andreas Füssel.

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