Besondere Regeln für Müll, der mit Corona-Viren kontaminiert ist

27.3.2020, 18:04 Uhr
Besondere Regeln für Müll, der mit Corona-Viren kontaminiert ist

© Archivbild: Martin Regner

Abfälle aus privaten Haushalten, die mit dem Corona-Virus kontaminiert sein können, und aus Haushalten mit Covid-19-Patienten sollten nicht wie gewohnt entsorgt werden, teilt das Landratsamt mit. Die betroffenen Haushalte sollten auf die sonst übliche Mülltrennung verzichten und alles im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen. Lediglich Altglas könne wie bisher getrennt in den üblichen Altglas-Containern entsorgt werden.

Wertstoffhöfe bleiben geöffnet

Möglicherweise mit Corona-Viren kontaminierte Abfälle dürfen nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden: Sie sollten stattdessen in stabile, reißfeste Müllsäcke verpackt werden, die außerdem beispielsweise durch Verknoten sicher verschlossen werden sollten. Spitze oder scharfe Gegenstände sollten vor dem Wegwerfen zusätzlich in bruch- und durchstichsichere Einwegbehältnissen verpackt werden, teilt die Behörde mit.

Wie eine Sprecherin des Landratsamts erklärte, haben alle Wertstoffhöfe im Landkreis Roth weiterhin wie gewohnt geöffnet. Die Müllabfuhr findet wie geplant statt: "Wir wissen noch nichts gegenteiliges." 



Auch das Entsorgungsunternehmen Hofmann aus Büchenbach teilt auf Nachfrage mit: "Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit auf uns verlassen! Wir erbringen unsere Dienstleistung im normalen Umfang". Sondermüll kann ebenfalls weiterhin an den Wertstoffhöfen im Landkreis Roth abgegeben werden: "Die bereits veröffentlichten Termine des Schadstoffmobils werden weiterhin eingehalten." Und auch bei der Abholung von Sperrmüll komme es bisher zu keinen Veränderungen.

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