Blankoscheck wird abgelehnt

19.4.2016, 16:24 Uhr
Blankoscheck wird abgelehnt

© F.: ley

Inhaltlich bezogen war dieser Scheck auf eine bereits geleistete Verpflichtungserklärung des Wasserversorgers. Er hatte den betroffenen Landwirten zugesichert, dass ihnen durch die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes keine Nachteile bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln entstehen. Falls doch, würde die RBG für den Schaden finanziell geradestehen. Diese Aussage stieß aber bei Vertretern des Vereins „Eigentumsschutzgemeinschaft Gereutgraben“ auf großes Unverständnis. Denn damit werde die Ausweisung eines solchen Wasserschutzgebietes ja indirekt eingeräumt.

Motor des Widerstands

Dabei habe man den Bauern „jahrelang versprochen“, dass eine solche Schutzzone nicht zu befürchten sei, monierte Ludwig Gabler in einem Pressegespräch. Er ist seitens des Vereins einer der ganz großen Motoren des Widerstands gegen das Bohrvorhaben. Im Mai könne er bereits auf einen zehn Jahre langen Kampf gegen die Bestrebungen der RBG im Gereutgraben zurückblicken, so der Großweingartener. Die erste Probebohrung hatte er zu Beginn seiner Aktivitäten noch verhindern können – zumindest vorübergehend.

Nun also steht die dritte Bohrung zur Debatte und ein auszuweisendes Wasserschutzgebiet, auf dem die Kirschbauern aber laut RBG keine Einschränkungen beim vorschriftsgemäßen Gebrauch der Spritzmittel zu befürchten haben. „Doch wer garantiert uns, dass die Vorschriften diesen Einsatz auch im nächsten Jahr noch zulassen?“, fragt Gabler. Von den Zusicherungen des Wasserversorgers hält er wenig: „Den Blankoscheck geben wir zurück – und zwar an den Verbandsvorsitzenden.“

Der heißt Hans Popp und ist Bürgermeister von Merkendorf. Deswegen lässt Gabler es sich auch nicht nehmen, süffisant einen „Verwendungszweck“ zu vermerken: „Heglauer Kraut aus dem Wasserschutzgebiet.“ Eine Anspielung auf die Stellungnahme der RGB, die ihrerseits den Kirschbauern empfohlen hatte, eine solche Zone im Gereutgraben für die Werbung zu nutzen. Und zugleich eine unverhohlene Aufforderung, im Einzugsgebiet des Vorsitzenden nach Wasser zu bohren.

Aber eigentlich sei es generell nicht nötig, nach neuen Entnahmemöglichkeiten zu suchen, betonte Reinhold Wilhelm, Kassier der Eigentumsschutzgemeinschaft. Denn die Fördermenge, für die der Wasserversorger schon die jetzt die Entnahmerechte habe, sei doppelt so hoch wie der Bedarf im Verbandsgebiet. Die Versorgungssicherheit lasse sich auch mit technischen Maßnahmen erreichen.

Ein neues Wasserwerk im Gereutgraben brauche es da nicht, es genüge stattdessen, eine zusätzliche Leitung von Mosbach nach Wasserzell zu verlegen – ein Lückenschluss, der ein Ringsystem perfekt mache. Dann müsse das Wasser nicht mehr wie jetzt auf Umwegen vom Werk in Wassermungenau über Haundorf und Gunzenhausen in den Raum südlich von Spalt gelangen, sondern könnte direkt dorthin fließen.

Doch das sei seit Jahrzehnten bekannt, werde aber nicht verfolgt. Um weiterhin ein Argument zu haben, mit dem Verweis auf die Versorgungssicherheit „ein niederschlagsarmes Gebiet auspressen“ zu können, ärgert sich Ludwig Schmidtlein, Vorsitzender des Vereins.

Als Landwirt treiben ihn auch die erheblichen Einschränkungen bezüglich der Düngung um. Die gute fachliche Praxis werde auf den Feldern im Wasserschutzgebiet nicht mehr möglich sein. Und dessen endgültige Grenzen würden erst festgelegt, „wenn die Wasserförderung läuft“.

So gäbe es keine Planungssicherheit, Existenzen stünden auf dem Spiel. Der touristische und der Freizeitwert seien ebenso stark beeinträchtigt. All dies aus Gründen, die nicht nachzuvollziehen seien.

Der Verein meint den wahren Grund indes zu kennen: Das Wasser, das nach einer dritten Probebohrung den Gereutgraben verlassen könnte, solle in die Ferne verkauft werden. So wollte man der Bohrung auch schon mit einer Petition einen Riegel vorschieben, die im Umweltausschuss des BayerischenLandtags auf positives Echo stieß, vom Umweltministerium dann aber abgeschmettert wurde.

Dort fand sich daraufhin eine Delegation des Vereins zum Gespräch ein. Das Ministerium habe sich zwar „hinter der Gesetzeslage verschanzt,“ so Gabler, habe aber zugleich empfohlen, sich juristischen Beistand zu holen.

Gegen die dritte Probebohrung allerdings hegt Justitia keine Bedenken – und auch die Verbandsräte stimmten dem Vorhaben zu. Vielleicht hat man sie „mit falschen Werten gefüttert“, vermutet Gabler. Doch noch sei es nicht zu spät: „Wehrt Euch! Das seid Ihr den Bürgern des Verbandsgebietes schuldig!“

Importwasser trinken?

Und auch diese selbst seien gefragt. Gablers flammendes Schlussplädoyer: „Verbandsbürger, lasst euch das nicht mehr gefallen! Fragt Eure Verbandsräte, warum Euer Geld verbraten werden soll für Wasserlieferung in Regionen außerhalb des Verbandsgebietes.“ Ohne Not würden so die Wasserreserven für die eigenen Nachkommen ausgebeutet: „Sollen sie denn Importwasser trinken?“

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