Corona: Schwabach reißt Inzidenzwert

18.10.2020, 17:00 Uhr
Wie hier in Nürnberg gilt nun auch in Schwabach an viel frequentierten Orten die Maskenpflicht.

© Roland Fengler Wie hier in Nürnberg gilt nun auch in Schwabach an viel frequentierten Orten die Maskenpflicht.

Nachdem bereits am Samstag in Schwabach bei Covid-19-Erkrankungen der Signalwert von 35 Personen pro 100 000 Einwohnern überschritten wurde, greifen für die Stadt nach neuester Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen. Sie enden erst, sobald die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 wieder unterschreitet.

 

Mund-Nase-Bedeckung Pflicht

So ist demnach die Anzahl der Teilnehmer privater Treffen in öffentlichen, angemieteten geschlossenen Räumen oder in privaten Räumen (wie zum Beispiel in Wohnungen) auf bis zu zehn Personen oder maximal zwei Haushalte beschränkt. Das gilt insbesondere auch für Familienfeiern. In allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie zum Beispiel Stadtverwaltung, Gerichte, Bahnhöfe gilt auf Begegnungs- und Verkehrsflächen sowie in Fahrstühlen Maskenpflicht. Ob und wo eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen zum Tragen kommt, wird die Stadtverwaltung in diesen Tagen festlegen. Gleiches gilt auch für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen gilt auch für Schulen, mit Ausnahme von Grundschulen, sonstige Bildungsstätten (wie zum Beispiel Erwachsenenbildung), für Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie Teilnehmer von Tagungen, Kongressen und Messen. Die Regelung gilt auch für Museen, Konzerte, Lesungen, Kinos und sonstige Ausstellungen. Dabei gilt die Pflicht auch für den Aufenthalt am Sitzplatz.

Für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes wird die Sperrstunde auf 23 Uhr vorverlegt. In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr ist an Tankstellen der Verkauf von Alkohol verboten. Dieses Verkaufsverbot gilt auch für Lieferdienste.

Stufe Gelb gilt für Schulen und Kitas. Dennoch können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen.

Die hier geltenden Vorschriften werden von den jeweils Verantwortlichen umgesetzt.

 


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