Ein Drittel der Unternehmen im Kreis Roth in Kurzarbeit

6.5.2020, 14:34 Uhr
Ein Drittel der Unternehmen im Kreis Roth in Kurzarbeit

© Foto: Tobias Tschapka

Die Corona-Pandemie kostet eine Vielzahl von Menschen ihren Job – oder versetzt sie in Kurzarbeit. Seit Beginn der Krise haben im Kreis Roth 32 Prozent aller Unternehmen auf Kurzarbeit umgestellt. Dies teilt nun die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich dabei auf die Daten der Bundesagentur für Arbeit.

Zahlen und Daten

In Zahlen ausgedrückt bedeutet das folgendes: Von 3410 Unternehmen im Kreis Roth haben zu Beginn der Krise 54 Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Mittlerweile sind es 1100. In Schwabach sind es 425 Betriebe von 1171, was einen Anteil von 36 Prozent ergibt.

Doch diese Zahlen sind nur bedingt aussagekräftig. Unternehmen müssen die Kurzarbeit anmelden, bevor sie stattfindet. Im Nachgang wird bei der Agentur für Arbeit gemeldet, wie viele Arbeiter tatsächlich in Kurzarbeit gefallen sind. Manche Arbeitgeber nutzen die Situation, um ihre Angestellten anderweitig einzusetzen und sie so sinnvoll weiter zu beschäftigen. Trotzdem bleibt die Kurzarbeit für Arbeitgeber das Mittel der Wahl, um Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Die Arbeitslosenzahlen sind derzeit zusätzlich gestiegen; vor allem, weil die Saisonarbeitskräfte in der Restaurant-, Bau- und Landwirtschaftsbranche nicht wie gewohnt zurück in ihre Jobs gehen konnten. Dazu kommt die bedingt durch Corona entstandene Arbeitslosigkeit einiger Menschen.

Große Welle erstmal vorbei

Die große Welle der Kurzarbeitsanmeldung sei nun erst einmal vorbei, sagt Kerstin Bucka, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg. Im März und im April habe es einen Schwall davon gegeben. Anders als zum Beispiel während der Finanzkrise 2008 trifft die Corona-Situation fast jede Branche wirtschaftlich im Mark. Am schlimmsten erging es aber wohl dem Gastgewerbe: Sowohl Gastronomen als auch Hotelbesitzer sahen sich einer völlig neuen Situation gegenübergestellt.

Diese prekäre Lage des Gastgewerbes entschärft sich allerdings bald. Ab dem 18. Mai (siehe Bericht oben auf dieser Seite) dürfen Restaurants den Außenbereich wieder öffnen, ab 25. Mai auch innen. Hotels dürfen ab 30. Mai nachziehen. Das bedeutet zumindest für einige Menschen in Kurzarbeit: Zurück zur Normalität. Zurück zur Vollzeitbeschäftigung.

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