Gebührenanstieg um rund 60 Prozent

30.1.2019, 06:00 Uhr
Gebührenanstieg um rund 60 Prozent

© Foto: Archiv/Stadt Roth

Wie aber kommt es zu dieser Erhöhung?: Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat in seinen letzten Prüfberichten festgestellt, dass für die sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen auch kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene, Benutzungsgebühren erhoben werden sollen. Die Stadt Roth führt unter anderem den städtischen Friedhof und die Abwasserbeseitigung als eine kostenrechnende und -deckende Einrichtung.

Eine Kostendeckung sei aufgrund der zahlreichen notwendigen und daher auch durchgeführten Investitionen in die Infrastruktur – so wurden marode Kanäle im Zuge von Straßenbaumaßnahmen ersetzt, Regenrückhaltebecken neu gebaut, ebenso Stauraumkanäle und Regenüberlaufeinrichtungen im hohen sechsstelligen Bereich (jährlich) – nicht mehr gegeben, so die Stadtverwaltung. Ebenso war die Kostendeckung wegen der laufenden Unterhalts- und Betriebskosten für die Kanalisation und die städtische Kläranlage nicht gegeben.

Erinnert wird in diesem Zusammenhang, dass die letzte Gebührenkalkulation für das Abwasser letztmals in den Jahren 2007 bis 2008 vorgenommen wurde. Dabei wurde die "gesplittete Abwassergebühr", also getrennte Abwassergebühren von Schmutz- und Niederschlagswasser, eingeführt. Die sehr umfangreiche und langwierige Kalkulation der Beiträge und Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) umfasst nunmehr den Bemessungszeitraum von 2018 bis 2021. Im Jahr 2021 wird dann wieder neu kalkuliert.

Als Berechnungsgrundlage für die neuen Gebühren dienen die jährlichen Betriebskostenabrechnungen der öffentlichen Entwässerungseinrichtung Roth für die Jahre 2014 bis 2017. Daher wurde bereits erstmals im Jahr 2017 vonseiten der Stadtverwaltung der Stadtrat und damit die Öffentlichkeit über dieses Procedere informiert und entsprechend beschlussmäßig aufbereitet.

Erneut thematisiert wurde der Sachverhalt in den öffentlichen Stadtratssitzungen vom 28. November 2017 und 26. Juni 2018, als ein rechtlich zulässiger Vorratsbeschluss gefasst wurde, der die rückwirkende Geltendmachung der neu zu kalkulierenden Gebühren zum 1. Januar 2018 zum Inhalt hatte.

Aufgrund des Kostendeckungsprinzips wurden als kostendeckende Gebühren für Schmutzwasser 2,61 Euro/m³ und für Niederschlagswasser 0,32 Euro/m² ermittelt und in der öffentlichen Sitzung des Rother Stadtratsgremiums am 30. Oktober 2018 final beschlossen. Diese Gebühren seien anschließend öffentlich bekannt gemacht worden, so die Verwaltung..

Mögliche Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums, das heißt nach 2021, ergeben, sind innerhalb des dann folgenden Bemessungszeitraums, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll, auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen gemäß Kommunalabgabengesetz ebenfalls in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Bei der Stadt Roth kann Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden. Aber: "Der Widerspruch hemmt jedoch nicht die Gebührenforderung." Vonseiten der Stadtverwaltung wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Stadtwerke Roth hier als Dienstleister für die Stadt Roth tätig sind. In den Orts- und Stadtteilen, die ihr Frischwasser von einem der Zweckverbände beziehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger ihre Abrechnungen zeitnah direkt von der Stadt Roth. Es ist ferner vorgesehen, die Niederschlagswassergebührenbescheide dann ab April 2019 von der Stadt Roth zuzustellen.

ZKontakt: Cornelia Pieroth, Telefon (0 91 71) 84 8-2 45.

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