So geht es weiter
Herbert Eckstein tritt zurück: Wird der neue Rother Landrat am am 23. April gewählt?
19.1.2023, 13:00 UhrLandrat Herbert Eckstein wird sein Amt niederlegen. Aus gesundheitlichen Gründen. Alleine darüber befinden kann er aber nicht. Dr. Stefan Schmitzer, der Leiter des Gesundheitsamtes Roth-Schwabach, musste den 67-Jährigen zunächst einmal dienstunfähig schreiben. Er hat das getan, allerdings nicht sofort, sondern auf Anraten der behandelnden Ärzte zum 31. März, damit Eckstein, wie er es selbst ausdrückt, etwas Zeit bekommt, um seinen Rucksack zu leeren. Formal bestätigen musste diese Dienstunfähigkeitsbescheinigung der Rother Kreistag, was er am späten Dienstagnachmittag in nichtöffentlicher Sitzung getan hat.
Neuwahl nach 100 Tagen
Ab diesem Zeitpunkt tickte die Uhr. Die Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin von Eckstein muss eigentlich spätestens 100 Tage nach dieser Bestätigung durchgeführt werden. Spätestmöglicher Termin für die Landratswahl wäre demnach der 23. April. Dieser Sonntag ist der 96. Tag nach der Bestätigung der Dienstunfähigkeit durch den Kreistag. Sollte keiner der (mutmaßlich) drei Nachfolge-Kandidaten Jochen Münch (CSU), Ben Schwarz (SPD, Grüne) und Helmut Bauz (FW) im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erhalten, würde es zwei Wochen später, am 7. Mai, eine Stichwahl geben.
Diese Termine sind wahrscheinlich, aber noch nicht endgültig fixiert. Festgelegt werden sie von der Regierung von Mittelfranken. Denn es gibt noch eine Unsicherheit: Möglicherweise beginnt die 100-Tage-Uhr erst dann zu laufen, wenn der Beschluss des Kreistages Rechtskraft erlangt hat. Dann könnte sich die Wahl noch um bis zu vier Wochen nach hinten schieben.
Die Rechtsunsicherheit soll schnellstmöglich geklärt und dann nach Auskunft von Stellvertretendem Landrat Walter Schnell eine "einvernehmliche Lösung" mit allen Fraktionen gefunden werden. "Denn wir wollen einen fairen Wettbewerb um die Nachfolge garantieren", so Schnell.
Für die Zeit zwischen Ecksteins Ausscheiden am 31. März und der Wahl eines neuen Landrats gibt es eine gesetzliche Regelung. Die Amtsgeschäfte übernimmt dann der erste Stellvertreter. Und das ist seit 1. Mai 1996 der oben zitierte frühere Kammersteiner Bürgermeister Walter Schnell (FW). Der 69-Jährige wird dann zum Interims-Landrat. Seinen Stuhl für den neu gewählten Bewerber räumt er am Tag nach der Wahl beziehungsweise nach der Stichwahl.
1 Kommentar
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich zuvor registrieren.
0/1000 Zeichen