Gesundheitsämter geben Entwarnung

Keime im Trinkwasser: Abkochgebot ist überall aufgehoben

8.8.2021, 16:34 Uhr
Nur im Landkreis Ansbach muss das Trinkwasser weiter abgekocht werden.

© colourbox.com, NN Nur im Landkreis Ansbach muss das Trinkwasser weiter abgekocht werden.

In Folge der jüngsten Überschwemmungen war es in weiten Teilen Westmittelfrankens zu bakteriellen Verunreinigungen im Trinkwasser gekommen. Die jetzige Aufhebung der Abkochanordnung bedeutet Folgendes:

Nicht mehr abkochen müssen seit Donnerstag, 29. Juli, die Bürgerinnen und Bürger, die von den Stadtwerken Gunzenhausen versorgt werden. Auch alle Gunzenhäuser Ortsteile, die von der RBG, der Gnotzheimer Gruppe oder Pfofelder Gruppe mit Wasser beliefert werden, können aufatmen. Ebenfalls Entwarnung gibt es für die von der Reckenberg-Gruppe versorgten Gemeinden Absberg, Abenberg, Georgensgmünd, Spalt und Haundorf - jeweils inklusive der zugehörigen Ortsteile.

Für die Gnotzheimer Gruppe gilt das Abkochgebot für Dittenheim, Gnotzheim und Heidenheim jeweils mit den zugehörigen Ortsteilen nicht mehr. Gleiches gilt für Alesheim, Dittenheim, Pfofeld und Theilenhofen mit den jeweiligen Teilen, die von der Pfofelder Gruppe ihr Wasser erhalten.

Mit sofortiger Wirkung ist also das Abkochgebot für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aufgehoben, bestätigt auch das zuständige Landratsamt. Das Wasser könne wieder in normaler Weise genutzt werden. Auch die von der Reckenberg-Gruppe versorgten Gebiete im Landkreis Roth sind wieder befreit vom Abkochgebot.

"Alle eingeleiteten Sofortmaßnahmen zeigten Wirkung. Durch zahlreiche Trinkwasserproben wurde nachgewiesen, dass im Trinkwassernetz keine Keime mehr festgestellt wurden", heißt es von Seiten der Reckenberg-Gruppe. Vorsorglich bleibe die Chlorung am Wasserwerk aber weiter in Betrieb. Dabei werde ein Gehalt von "maximal 0,2 Milligramm pro Liter Chlordioxid erreicht", was dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert entspreche und nicht gesundheitsschädlich sei. Für Aquarien sei das gechlorte Wasser allerdings ungeeignet.

Entwarnung gibt es auch im Kreis Neustadt Aisch/Bad Windsheim. Mit Ausnahme der Gemeinde Marktbergel und deren Ortsteile aufgehoben wird hier das Abkochgebot ebenfalls aufgehoben.

In Ansbach gilt das Gebot weiterhin in Herrieden, Neunstetten und Niederdombach.

Am Freitag, 30. Juli, hat auch die Bernloher Gruppe Entwarnung für ihr Versorgungsgebiet gegeben. Sie gilt für die Rother Ortsteile Barnsdorf, Belmbrach, Bernlohe, Kiliansdorf, Unterheckenhofen, Unter- und Obersteinbach, Wallesau sowie für die Otto­-Lilienthal-­Kaserne. In Georgensgmünd betrifft sie die Orte Mauk, Oberheckenhofen, Obermauk, Petersgmünd und Wernsbach.

"Grund für die bakteriologische Verunreinigung war einer der Flachbrunnen, welcher vermutlich durch die starken Niederschläge, Teilüberschwemmungen und eine erhöhte Bodendurchlässigkeit im Fassungsbereich Keime eingetragen hat", heißt es in einer Pressemitteilung der Bernloher Gruppe. Nach umfangreichen Spülmaßnahmen und Kontrolluntersuchungen seien im Leitungsnetz nun aber keine Verunreinigungen mehr festzustellen.

"Das Trinkwasser zeigt eine konstante Qualität und entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung", so der Versorger weiter. Der betroffene Brunnen werde dennoch weiterhin gespült und erst nach Absprache mit dem Gesundheitsamt wieder in Betrieb genommen.

Vor Ort informiert die Bernloher Gruppe mit Aushängen über die Aufhebung, weitere Informationen gibt es unter www.wzvbernlohe.de. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, auch ihre Nachbarn und Bekannten zu informieren. Für Rückfragen stehen die Bernloher Gruppe unter Telefon (09172) 8400 sowie das Gesundheitsamt Roth unter (09171) 811601 zur Verfügung.

Die Entwarnung gilt allerdings NICHT für das Einzugsgebiet der Stadtwerke Roth. Hier sind nur die Ortschaften Eckersmühlen, Haimpfarrich und Hofstetten sowie die Druckzone des Industriegebiets an der Lände vom Abkochgebot ausgenommen. Für die Rother Kernstadt gilt die Anordnung allerdings weiterhin.

Auch für mehrere von der Reckenberg-Gruppe versorgten Gemeinden im Landkreis Ansbach gilt weiterhin die Vorgabe. Bei Rückfragen steht die RBG unter 09831/6781-0 zur Verfügung.


Orte, die nicht (mehr) abkochen müssen

Konkret gilt kein Abkochgebot (mehr) für folgende Orte der Reckenberg-Gruppe:

  • Abenberg mit den Gemeindeteilen Beerbach, Dürrenmungenau, Fischhaus, Obersteinbach, Pflugsmühle, Pippenhof, Wassermungenau und Weihermühle
  • Absberg mit den Gemeindeteilen Absberg, Igelsbach, Kalbensteinberg, Müssighof und Schellhof
  • Dietenhofen mit den Gemeindeteilen Hörleinsdorf und Münchzell; Georgensgmünd mit dem Gemeindeteil Untersteinbach
  • Gunzenhausen mit den Gemeindeteilen Höhberg, Oberhambach, Mooskorb, Schweina, Steinabühl, Streudorf, Unterhambach und Wald
  • Haundorf mit den Gemeindeteilen Aue, Brand, Brombach, Dematshof, Eichenberg, Geiselsberg, Geislohe, Gräfensteinberg, Gutzenmühle, Haundorf, Leidingendorf, Lindenbühl, Neuhof, Obererlbach, Röthenhof, Seitersdorf, Stixenhof, Straßenhaus, Straßenwirtshaus, Unter- und Oberhöhberg
  • Heilsbronn mit den Gemeindeteilen Betzendorf, Betzmannsdorf, Böllingsdorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Markttriebendorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Trachenhöfstatt, Triebendorf und Weissenbronn
  • Lichtenau mit den Gemeindeteilen Fischbach, Gotzendorf, Kirschendorf, Oberrammersdorf, Unterrottmannsdorf, Wattenbach (mit Wochenendsiedlung) und Zandt
  • Merkendorf: nur für die Gemeindeteile Großbreitenbronn und Kleinbreitenbronn
  • Mitteleschenbach mit den Gemeindeteilen Bremenhof, Gersbach, Käshof und Mitteleschenbach
  • Neuendettelsau mit den Gemeindeteilen Aich, Bechhofen, Geichsenhof, Mausendorf Watzendorf, Wernsbach und Wollersdorf
  • Petersaurach mit den Gemeindeteilen Altendettelsau, Adelmannssitz, Frohnhof, Gleizendorf, Grosshaslach, Gütlershof, Külbingen, Langenheim, Langenloh, Petersaurach, Steinbach, Vestenberg, Wicklesgreuth und Ziegendorf
  • Spalt mit den Gemeindeteilen Egelmühle, Enderndorf, Engelhof, Fünfbronn, Grossweingarten, Güsseldorf, Hagsbronn, Heiligenblut, Hügelmühle, Kaltenbrunn, Keilberg, Massendorf, Mosbach, Ottmannsberg, Schnittling, Spalt, Steinfurt, Stiegelmühle, Stockheim, Strassenhaus, Theilenberg, Untererlbach, Wasserzell und Wernfels
  • Windsbach mit den Gemeindeteilen Bertholdsdorf, Brunn, Elpersdorf bei Windsbach, Hergersbach, Hopfenmühle, Ismannsdorf, Kettersbach, Kitschendorf, Lanzendorf, Leipersloh, Moosbach, Neuses bei Windsbach, Sauernheim, Speckheim, Suddersdorf, Thonhof, Untereschenbach, Veitsaurach, Winkelhaid und Wolfsau
  • Wolframs-Eschenbach: nur für die Gemeindeteile Adelmannsdorf, Reutern, Sallmannshof, Selgenstadt und Wöltendorf

Bei der Gnotzheimer Gruppe ist das Abkochgebot aufgehoben für:

  • Dittenheim mit den Gemeindeteilen Buckmühle, Sammenheim, Sausenhofe
  • Gnotzheim mit den Gemeindeteilen Gnotzheim, Simonsmühle, Spielberg und Weilerau
  • Gunzenhausen mit den Gemeindeteilen Pflaumfeld und Steinacker
  • Heidenheim mit den Gemeindeteilen Balsenmühle, Degersheim, Eggenthal, Fuchsmühle, Hechlingen, Heidenheim, Hohentrüdingen, Krämershof, Kreuthof, Mariabrunn, Obelshof, Rohrach, Scheckenmühle und Ziegelhütte

Bei der Pfofelder Gruppe kann das Wasser wieder unabgekocht getrunken werden in:

  • Alesheim mit dem Gemeindeteil Wachenhofen
  • Dittenheim mit den Gemeindeteilen Dittenheim, Ehlheim und Windsfeld
  • Gunzenhausen mit den Gemeindeteilen Frickenfelden, Obenbrunn, Oberasbach und Unterasbach
  • Pfofeld mit den Gemeindeteilen Furthmühle, Gundelshalm, Hühnermühle, Langlau, Neuherberg, Pfofeld, Rehenbühl und Sorghof
  • Theilenhofen mit den Gemeindeteilen Dornhausen, Gundelsheim, Rittern, Theilenhofen und Wachstein

Beim Kommunalunternehmen Markt Bechhofen ist nicht mehr betroffen:

  • Bechhofen mit den Gemeindeteilen Bechhofen, Königshofen, Rohrbach und Waizendorf

Die Stadtwerke Gunzenhausen geben Entwarnung für:

  • Gunzenhausen: gesamtes Netz

Die Bernloher Gruppe entwarnt für:

  • Roth mit den Gemeindeteilen Barnsdorf, Belmbrach, Bernlohe, Kiliansdorf, Unterheckenhofen, Unter- und Obersteinbach, Wallesau und Otto­-Lilienthal-­Kaserne
  • Georgensgmünd mit den Gemeindeteilen Mauk, Oberheckenhofen, Obermauk, Petersgmünd und Wernsbach

Bei den Stadtwerken Roth sind nicht mehr vom Abkochgebot betroffen:

  • Roth mit den Gemeindeteilen Eckersmühlen, Haimpfarrich, Hofstetten und der Druckzone des Industriegebiets an der Lände
  • Kernstadt Roth (seit 8. August 2021)

Orte, die seit 2. August nicht mehr abkochen müssen

Das Abkochgebot gilt im Bereich der Reckenberg-Gruppe nicht mehr für:

  • Arberg mit den Gemeindeteilen Eybburg, Georgenhaag, Gothendorf, Großlellenfeld, Kemmathen, Kleinlellenfeld und Mörsach
  • Bechhofen mit den Gemeindeteilen Aub, Fröschau, Grossenried, Heinersdorf, Kallert, Kaudorf, Kleinried, Liebersdorf, Mörlach, Reichenau, Sachsbach, Selingsdorf, Voggendorf, Weidendorf und Wiesethbruck
  • Burgoberbach mit den Gemeindeteilen Burgoberbach, Dierersdorf, Gerersdorf, Neuses, Niederoberbach, Reisach und Sommersdorf
  • Merkendorf mit den Gemeindeteilen Triesdorf-Bahnhof Ost, Dürrnhof, Gerbersdorf, Heglau, Hirschlach, Merkendorf, Neuses, Weißbachmühle und Willendorf
  • Ornbau mit den Gemeindeteilen Gern, Haag, Obermühl, Oberndorf, Ornbau, Stadtmühle und Taugenroth
  • Weidenbach mit den Gemeindeteilen Esbach, Kolmschneidbach, Leidendorf, Nehdorf, Rosenhof, Triesdorf, Weidenbach und Weiherschneidbach
  • Wolframs-Eschenbach mit den Gemeindeteilen Biederbach, Waizendorf und Wolframs-Eschenbach


(aktualisiert und ergänzt am 29.07.2021, 18.50 Uhr und 19.15 Uhr sowie am 30.07.2021, 15.40 Uhr und am 08.08.2021)

Keine Kommentare