18 Monate auf Bewährung

Kinderpornografie auf dem Handy: Pädophilie oder Langeweile?

25.8.2021, 11:03 Uhr
Ein Informatikstudent zeigt für eine Studie, wie leicht es ist, Teilnehmer von Kinderporno-Netzwerken aufzudecken. Der Angeklagte aus dem Landkreis Roth will nicht gewusst haben, wie entsprechende Bilder auf sein Handy kamen, räumte aber schließlich den Tatvorwurf ein.

© Stefan_Hesse, NN Ein Informatikstudent zeigt für eine Studie, wie leicht es ist, Teilnehmer von Kinderporno-Netzwerken aufzudecken. Der Angeklagte aus dem Landkreis Roth will nicht gewusst haben, wie entsprechende Bilder auf sein Handy kamen, räumte aber schließlich den Tatvorwurf ein.

Welche kinderpornografischen Bilder der 49-jährige Marco T. (Name geändert) auf zwei Handys gespeichert hatte, soll den Leserinnen und Lesern im Detail erspart bleiben. Nur so viel: Es waren Dateien von oft nur zehn oder zwölf Jahre alten Mädchen, die von Männern zu sexuellen Handlungen gezwungen wurden. Die Anklage lautete auf „Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“.

Staatsanwalt Christian Pottiez sprach 25 Dateien an, die im August vergangenen Jahres auf einem Handy des Mannes aus dem südlichen Landkreis Roth gefunden worden waren. Dazu kamen im März dieses Jahres auf einem anderen Mobiltelefon 130 Darstellungen, die nach Ansicht des Vertreters der Anklagebehörde „grob reißerisch allein auf sexuelle Erregung abzielten“.

Marco T. erklärte, dass er solo lebe und sich deshalb immer wieder mal Pornofilme angucke. Mit Kinderpornografie aber habe er nichts am Hut. „Auf so was stehe ich nicht“, beteuerte der Angeklagte, der angeblich versucht hatte, die Dateien zu löschen. Wie sie auf seine Handys kamen, könne er nicht erklären. Er habe die Bilder jedenfalls nicht bewusst heruntergeladen.

Ehrlichkeit gefordert

Staatsanwalt Christian Pottiez sah „nur in einem offenen und ehrlichen Umgang mit dem Thema die Möglichkeit, das Verfahren mit einer Bewährungsstrafe zu beenden“. Vor allem im Hinblick darauf, dass für Marco T. insgesamt 17 Vorstrafen im Bundeszentralregister aufgelistet sind (allerdings keine einschlägige), war das so etwas wie ein Angebot.

„Wir müssen die Geschichte auf das richtige Gleis stellen, dass so etwas nie wieder passiert“, sagte der Staatsanwalt und meinte damit ein Geständnis und die Bereitschaft des Angeklagten, Gespräche bei einer Beratungsstelle zu führen. Da in den Akten auf dem Richtertisch im wahrsten Sinne des Wortes die Fakten auf dem Tisch lagen (Abzüge der Bilddateien), räumte T. dann auch den Tatvorwurf ein.

Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer dem 49-Jährigen vor Augen, dass für derartige Bilder „irgendwo auf der Welt irgendwelche Kinder missbraucht werden und ihnen reales Leid geschieht.“ Er machte zudem deutlich, dass der Gesetzgeber den Besitz kinderpornografischer Schriften und Bilder“ seit Juli dieses Jahres als Verbrechen betrachtet, das mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet werde – egal, ob es sich um eine Datei oder drei Bilder handele.

Psychologe soll Therapiebedarf klären

Pottiez sprach von „einer erheblichen Menge Fotos“ auf den Handys. Er war überzeugt, dass der Besitz vorsätzlich war und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Um herauszufinden, ob Marco T. „ein sexuelles Problem hat oder ob es nur Langeweile war“, soll der 49-Jährige Beratungsgespräche bei der Sexualambulanz der Stadtmission in Nürnberg besuchen und zudem 1000 Euro an den Träger dieser Einrichtung überweisen.

Richter Michael Schlögl folgte in seinem Urteil den Anträgen des Staatsanwaltes: Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (vier Jahre), 1000 Euro Geldauflage und eben „zielführende Beratungsgespräche“ bei der Sexualambulanz. „Hier kann relativ schnell herausgefunden werden, ob Therapiebedarf besteht“, war der Richter überzeugt.