Rother Haupt- und Finanzausschuss stimmt Erhöhung der Friedhofsgebühren 2021 zu

16.10.2020, 17:23 Uhr
Rother Haupt- und Finanzausschuss stimmt Erhöhung der Friedhofsgebühren 2021 zu

© Foto: Claudia Weinig

Dies hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig in seiner jüngsten Zusammenkunft beschlossen: "Ein wichtiges und notwendiges Thema", befand Ordnungsamtsleiter Roland Hitschfel. Das letzte Wort hierüber habe allerdings der Stadtrat.

Bereits im Januar 2018 hat das Gremium eine entsprechende Neukalkulation beschlossen. "In diesem Zusammenhang wurde die Friedhofsgebührensatzung den neuen Gebühren angepasst und insgesamt auf den neuesten rechtlichen Stand gebracht", so Hitschfel weiter.

Gleichzeitig seien die Friedhofsleistungen neu ausgeschrieben und ein neuer Vertrag mit dem Bestattungsinstitut Gruber abgeschlossen worden, der eine Laufzeit von drei Jahren umfasse. Dieser verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird.


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Grund der Neukalkulation und der Erhöhung sowie der Neuvergabe der Friedhofsleistungen war eine Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV), für das Bestattungswesen kostendeckende Gebühren zu kalkulieren, auf einen angemessenen Kostendeckungsgrad zu achten und den Dienstleistungsvertrag zu aktualisieren.

Der Kostendeckungsgrad lag zum Zeitpunkt des Prüfberichts bei durchschnittlich 35 Prozent. Der Vertrag über die Friedhofsleistungen geht übrigens auf das Jahr 2003 zurück.

Für die Bestattungsgebühren, Nutzung der Leichenhalle (inklusive Kühlraum) sowie für die Verwaltungshandlungen sei vom Stadtrat ein Deckungsgrad von 100 Prozent beschlossen worden, informierte Hitschfel. Die Grabnutzungsgebühren lagen bei 50 Prozent – die Nutzung der Aussegnungshalle lag bei einem "moderaten Deckungsgrad" von 35 Prozent.

Der BKPV habe die Erhöhungen als ersten Schritt zur eigentlich erforderlichen Kostendeckung anerkannt. Gleichzeitig sei empfohlen worden, dass auch in den folgenden Jahren regelmäßig eine Neukalkulation sowie eine kontinuierliche Anpassung des Deckungsgrades erfolgen solle.

"Die Stadtverwaltung hat damals angeregt, den Deckungsgrad bei der Grabnutzungsgebühr und der Nutzung der Aussegnungshalle jährlich um fünf Prozent anzuheben." Für die ersten drei Jahre sei dies auch in der Friedhofsgebührensatzung so festgelegt. Bedingt durch verschiedene Faktoren wurde die eigentlich geplante Neuausschreibung der Friedhofsleistungen und eine Neukalkulation letztendlich verschoben.


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Um den Empfehlungen des BKPV Rechnung zu tragen, beabsichtige die Stadt Roth nun, bis zur nächsten Ausschreibung beziehungsweise Neukalkulation ab Februar 2021, erneut eine automatische Erhöhung des Deckungsgrades bei der Grabnutzungsgebühr und der Nutzung der Aussegnungshalle um fünf Prozent anzusetzen und dies auch unmittelbar in die Satzungsänderung aufzunehmen. Der Deckungsgrad würde für die Grabnutzungsgebühren dann bei 65 Prozent liegen. Bei der Aussegnungshalle wären es 50 Prozent.

Aufgrund von Überlegungen des Bundesfinanzministeriums könnten in Zukunft verschiedene Bereiche des Friedhofs- und Bestattungswesens mit einer Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe belegt werden. Für diesen Fall soll in der Änderungssatzung ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden.

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