Stiefenkeltochter unsittlich berührt? Franke (61) vor Gericht

9.7.2019, 19:20 Uhr

Der Anklageschrift zufolge habe er seine 17-jährige Stiefenkelin mehrfach sexuell belästigt: Zunächst berührte er sie unsittlich am Gesäß, dann bedrängte er sie im Auto und auf dem Wohn-zimmersofa. Ein 61-Jähriger aus Spalt muss sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Tatvorwurf beginnt im Haus der Großeltern Ende August 2018. Nach einem Familienstreit habe die Mutter die Abreise mit ihren beiden Töchtern, die aus Kärnten zu Besuch gekommen waren, angekündigt. Daraufhin habe die Stiefenkelin geweint und ihren Großvater im Innenhof des Anwesens zum Abschied umarmt. Dabei sagte er nach Aussage der Enkeltochter, dass er sie lieb habe und legte beide Hände auf ihr Gesäß.

Im Anschluss konnte der Familienstreit dann doch beigelegt werden und die Mutter besuchte einen Schulfreund. Die Geschädigte fuhr unterdessen mit ihrem Opa zu dessen Arbeitsplatz, um sich diesen zeigen zu lassen. Der Enkelin zufolge sagte der Angeklagte im Auto zu ihr, dass sie "einen geilen Arsch" habe. In der Sandgrube angekommen, legte er anschließend den Arm um sie.

Als die beiden nachhause zurückkehrten, bedrängte der Angeklagte seine Enkeltochter erneut. Demnach habe ihr Großvater zunächst gesagt, dass sie "eine Traumfigur habe" und erklärt, dass er "mit Oma nichts mehr anfangen könne". Daraufhin fragte er sie zweimal, ob er sie "mal anfassen dürfe" und sie habe zweimal klargestellt, dass sie das nicht wolle. Daraufhin habe der Angeklagte keine weiteren Forderungen gestellt.

Angeblicher Polizeidruck?

Auf Nachfrage der Verteidigerin erklärte die Geschädigte, sie habe sich erst im April, also neun Monate nach dem Vorfall, dazu entschieden, den Großvater anzuzeigen, nachdem ein Betreuer des Jugendamtes ihr geraten dazu habe. Die Mutter der jungen Frau und Stieftochter des Angeklagten war mit ihrer Tochter erschienen, sie wollte aber nicht zum Prozess aussagen.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte deutlich gemacht, dass für ihn bei der Umarmung im Innenhof kein sexueller Kontext bestanden habe, die Berührung sei lediglich "tröstlich" gemeint gewesen. Außerdem erhob er den Vorwurf, dass der Polizeibeamte, der Ende April seine Aussage aufgenommen hat, sehr "fordernd" gewesen sei, weil er danach einen Termin gehabt habe. Dem Angeklagten zufolge habe er sich dadurch in der Notwendigkeit gesehen, eine Zeugenaussage zu unterschreiben, die so nicht korrekt sei. Er habe "nicht darauf geachtet, was der Polizeibeamte schreibt", sondern unwissentlich unterschrieben.

Aufgrund des Widerspruchs in der Aussage des Angeklagten beraumte der zuständige Richter einen zweiten Prozesstag an. Dieser soll in zwei Wochen stattfinden. Der betreffende Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schwabach wird an diesem Termin zu den Vorwürfen, die der Angeklagte erhoben hat, angehört werden.


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