Sturmschäden im Landkreis Roth _ Nur bei Gefahr gilt: Handeln !

19.8.2018, 09:00 Uhr
Bei dem Gewittersturm Anfang August fielen etliche Bäume wie auf unserem Bild in der Nähe von Roth um.

© Martin Regner Bei dem Gewittersturm Anfang August fielen etliche Bäume wie auf unserem Bild in der Nähe von Roth um.

Welche Fläche war von dem Unwetter am 2. August konkret betroffen?

Jonas Herrmann: Das war ein eher kleines Sturm-Ereignis. Das hat sich in meinem Revier Roth im Wesentlichen zwischen Eckersmühlen und Kiliansdorf abgespielt. Dort befinden sich auch die meisten betroffenen Waldflächen in meinem Revier.

 

Sind private Waldbesitzer dazu verpflichtet, umgefallene und abgeknickte Bäume nach einem Sturm aufzuräumen?

Herrmann: So eine Verpflichtung gibt es nicht. Aber die Waldbesitzer tragen die Verkehrssicherungspflicht.

Das heißt: Umgefallene Bäume, die über Wege hängen oder auf Wege zu stürzen drohen, müssen beseitigt werden. Wege, auf denen Spaziergängern Gefahr droht, müssen außerdem abgesperrt werden.

Es muss aber nicht gleich jeder dürre Ast beseitigt werden, das wäre zu viel verlangt. Auch im Inneren eines Waldbestands, wo es keine Wege gibt, muss Sturmholz nicht aufgeräumt werden. Sturmgeschädigte Fichten dagegen müssen unverzüglich aufgearbeitet werden, da sonst die Gefahr eines Borkenkäferbefalls droht.

Sturmschäden im Landkreis Roth _ Nur bei Gefahr gilt: Handeln !

Bei Fragen zur Wiederaufforstung der Sturmflächen und zu der finanziellen Förderung, steht das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten gerne zur Verfügung.

 

Es gibt ja auch sehr kleine Waldstücke, wo sich große Maschinen nicht rentieren. Gibt es da Alternativen?

Herrmann: Neben der Aufarbeitung durch Harvester ist händisches Aufarbeiten mit der Motorsäge eine Option. Bei vom Sturm geworfenen Bäumen ist das jedoch sehr gefährlich, hier ist die maschinelle Aufarbeitung deutlich sicherer.

Das Holzrücken kann dann auch mit kleineren Seilschleppern oder unter Umständen auch mit dem Pferd erledigt werden.

 

Es gibt auch viele Bäume in privaten Gärten und Höfen. Was können deren Besitzer tun, wenn sie befürchten, dass ein alter Baum bei einem Sturm umfallen könnte?

Herrmann: Für Bäume im Garten ist die Forstbehörde nicht zuständig, weil wir da keinen Wald haben. Es gibt aber private Unternehmen, die Baumpflege, -schnitt und -beschau anbieten. Das ist für die Baumbesitzer dann aber in der Regel mit Kosten verbunden.

 

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