Urteil: Rangelei mit Polizisten führt direkt ins Gefängnis

29.8.2020, 17:58 Uhr

Was war am 15. Oktober 2018 im Rother Ortsteil Pfaffenhofen passiert? Laut Staatsanwalt Simon Kroier hatten die beiden später verletzten Ordnungshüter mit ihrem Polizeifahrzeug eine Unfallstelle abgesichert, an der Betriebsstoffe ausliefen. Otmar T. gefiel das jedoch nicht, als er den Ort des Geschehens zum ersten Mal passierte: Er soll sein Missfallen durch wilde Gesten und lautstarke, beleidigende Bemerkungen ausgedrückt haben. Er fuhr jedoch zunächst weiter und kaufte sich im "Werkhof Regenbogen" eine Gitarre. Dann kam T. zurück zur Unfallstelle, stellte sein Auto ab und versuchte den Beamten klar zu machen, dass "ich das als ausgebildeter Feuerwehrmann anders geregelt hätte: Ölbinder drauf und fertig." Er wollte die Namen der Beamten erfahren sowie die Dienststelle und ging dann zu seinem Auto zurück, um alles zu notieren.

Situation eskalierte

Wegen des aggressiven Verhaltens des 38-Jährigen wollten die Beamten daraufhin dessen Führerschein kontrollieren. Die Situation eskalierte. Laut Aussage der Polizisten rückte Otmar T. ihnen "Nase an Nase" zu Leibe, so dass einer der Beamten den Angeklagten mit einem Finger gegen die Brust auf Entfernung halten wollte. Es kam zu einer Schubserei und schließlich zu einer Rauferei, bei der "einmal T. oben und ein Beamter unten und dann wieder T. unten und die Polizisten oben waren", wie der Fahrer eines Abschleppdienstes als Zeuge berichtete. Nur mit seiner Hilfe sei es gelungen, Otmar T. zu fixieren, nachdem er einen der Polizisten sogar durch "die Luft fliegen" sah.

In der Verhandlung wollte der 38-Jährige nichts davon wissen, dass er jemand geschlagen hätte. Er vermutete, dass sich einer der Ordnungshüter vielleicht am Kinn verletzt haben könnte, weil er beim Aufstehen und bei dem Versuch der Polizisten, ihn zu fesseln, mit diesem zusammengeprallt sei. "Das war dann alles ein Racheakt", behauptete der Angeschuldigte, der mit seinem Pflichtverteidiger Helmut Heckel nicht viel zu tun haben wollte. Dieser stellte aufgrund des Benehmens und der "Wahrnehmungsstörung" seines Mandanten die Frage der Schuldfähigkeit in den Raum.

"Anarchistisch veranlagt"

Die Rede kam auch auf einen weiteren Angriff von T. gegen drei Vollzugsbeamte der Polizeiinspektion Neumarkt nach einer häuslichen Auseinandersetzung im Juli. Deswegen droht T. die Einweisung in die Psychiatrie wegen der Gefahr der Fremdgefährdung. Das Verfahren dazu steht allerdings noch aus.

Unter anderem aus einem Gutachten, das im Bezirksklinikum Regensburg erstellt worden war, ging hervor, dass der 38-Jährige schon "immer anarchistisch veranlagt" war, dass er seit geraumer Zeit "Verschwörungstheorien nachhängt". Bei Gesprächen soll T. immer wieder "wahnhafte Ideen" äußern, "die schwer nachvollziehbar sind." T. verfolge "paranoide Ideen", behaupte, dass es die Bundesrepublik Deutschland gar nicht gebe (was Gedanken aus der Reichsbürgerbewegung sind) und er habe das Pflegepersonal des Klinikums immer wieder beleidigt.

Die Rechtspsychologin Veronika Reiter konnte nach einem nach nur zehn Minuten abgebrochenen Gespräch mit dem Angeklagten keine gesicherte Aussage zur Schuldfähigkeit des 38-Jährigen machen. Sie könne keine Diagnose stellen, und eine solche sei für die Beurteilung der Schuldfähigkeit notwendig.

"Nicht hinnehmbar"

Der Staatsanwalt sah schließlich die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe vollinhaltlich bestätigt. Er beantragte, da trotz einer eventuell vorliegenden Psychose von einer vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten auszugehen sei, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Verhalten von Otmar T. "ist vom Staat schlichtweg nicht hinnehmbar. So geht es nicht, es muss ein Zeichen gesetzt werden." Die Chance auf eine Bewährungsstrafe sah Kroier schon deshalb nicht gegeben, da der Angeklagte weder ein Geständnis abgelegt, noch Reue gezeigt habe. "Es ist davon auszugehen, dass es wieder zu so einer Tat kommt", davon war der Staatsanwalt überzeugt.

Heckel meinte dagegen, dass sein Mandant vor dem Vorfall im Oktober 2018 strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei. Erst später habe er einen Strafbefehl wegen Beleidigung und eine Geldstrafe beim Amtsgericht Neumarkt wegen Beleidigungen bekommen. Danach habe es den Vorfall gegeben, der zur Einweisung in die Psychiatrie geführt habe. Der Pflichtverteidiger sah die Steuerungsfähigkeit von Otmar T. als "erheblich eingeschränkt aufgrund seiner Wahrnehmungsstörung" und erinnerte daran, dass der 38-Jährige Drogen "quer durch den Rauschgiftgemüsegarten" konsumiert habe. Die Verteidigung plädierte auf sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Schmerzensgeld für die Beamten

Die wollte Richter Michael Schlögl nicht gewähren. Er verurteilte Otmar T. zu elf Monaten Freiheitsentzug und legte zudem fest, dass dieser 400 und 600 Euro Schmerzensgeld an die verletzten Polizeibeamten bezahlen muss. Der Richter sah aufgrund der Psychose eine eingeschränkte Schuldfähigkeit als gegeben an, er hob aber auch die "massive Vorgehensweise gegenüber den Beamten und die gezielten Schläge" hervor. Und: "Es gab weitere Vorfälle nach dem Geschehen in 2018. Das macht stutzig und deshalb muss das Urteil vollstreckt werden."