Urteil zu tödlichem Unfall auf B2: "Es beschäftigt mich jeden Tag"

14.7.2020, 14:18 Uhr
Der Unfall löste damals Entsetzen aus. Nun wurde das Urteil gesprochen.

© NEWS5/ Friedrich Der Unfall löste damals Entsetzen aus. Nun wurde das Urteil gesprochen.

Ein junger Mann gerät mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn, wo in dem Moment ein Auto entgegenkommt, in dem eine fünfköpfige Familie sitzt. Es kracht – die Mutter ist sofort tot, ihre drei Kinder sterben in den nächsten Stunden, der Vater überlebt schwerstverletzt. Unvorstellbar, aber Realität. Der Unfall passierte am 5. Januar, einem Sonntag, spätnachmittags in der Dämmerung, der junge Fahrer, damals 19 Jahre alt, stand jetzt vor Gericht. Welche Strafe ist angemessen bei einem – vielleicht – "Augenblicksversagen"? Der Richter sagt: "Ich weiß es nicht."

Vor Gericht müssen Fakten sprechen, aber die Faktensprache versagt in diesem Verfahren. Es kann keine Gewinner und Verlierer geben in der Sache gegen den jungen Mann aus dem Landkreis Weißenburg, der im Januar auf der B2 nördlich von Wernsbach, einem Ortsteil von Georgensgmünd bei Roth, auf gerader Strecke vier Menschen totgefahren hat. Denn die Toten werden nicht wieder lebendig, das weiß auch der 36-jährige Familienvater, der damals mit seiner Frau und den drei Kindern (vier, neun und zwölf Jahre alt) gerade aus dem Weihnachtsurlaub in Polen nach Hause in Rain am Lech unterwegs war. Er weiß es, weil er es jeden Tag neu erfährt, "wenn er heimkommt und niemand da ist", wie sein Anwalt sagt.

Jetzt sitzt er als Nebenkläger im Gerichtssaal. So wie seine Schwägerin, die Schwester der getöteten Fahrerin, sie wohnt im selben Dorf, auch sie ist Nebenklägerin. Nach dem Unfall musste sie die Angehörigen benachrichtigen, die Toten identifizieren, sich um alles kümmern. Denn ihr Schwager, der schwerstverletzte Familienvater, lag noch viele Wochen im Krankenhaus, wurde vier Mal operiert, Platten wurden eingesetzt, ein Teil seines Magens musste entfernt werden. Seine Arbeit als Metallbauer ist noch nicht möglich, ob es später geht, wenn die Platten entfernt sind? Er weiß es nicht.

Kein Schnee, kein Glatteis

Im großen Saal des Amtsgerichts Schwabach sitzen sie jetzt dem Angeklagten gegenüber, dem schmalen, blassen jungen Mann, der noch daheim auf dem elterlichen Bauernhof lebt und hilft. Gerade hat er eine Lehre in der Landwirtschaft absolviert, davor schon als Zimmerer gelernt, bei der Ortsfeuerwehr ist er Mitglied. An dem frühen Abend im Januar waren er und seine Freundin unterwegs nach Nürnberg, um einen Hasen zu kaufen. Kein Schnee, kein Glatteis. Und in seinem Blut waren keine Drogen, kein Alkohol, das haben die Tests klargestellt. Sein Mobiltelefon, so berichtet ein Polizist, enthielt noch eine ungelesene SMS. Also kein Hinweis auf Handyspielerei. Und sowohl seine Freundin als auch er selbst erinnern sich nicht mehr, wie der Unfall passiert ist.

Unmittelbar danach habe sie der Polizei zwar noch gesagt, sie habe bemerkt, wie er auf die andere Fahrspur fuhr und geschrien. Es habe auf sie fast wie Sekundenschlaf gewirkt – aber im Gerichtssaal auf die Frage von Schöffenrichter Reinhard Hader ist diese Erinnerung weg. Und der Angeklagte selbst weiß gar nichts mehr von der Fahrt, erst im Krankenhaus sei die Erinnerung wiedergekommen. So hängt auch im Gerichtssaal immer noch die Frage nach dem "Warum". Aber sie bleibt unbeantwortet.

Die Frage "Warum?" bleibt

Um dem Warum näher zu kommen, um den Hinterbliebenen eine Antwort geben zu können, wird dann lange Zeit über das gesprochen, was an Fakten da und verwertbar ist. Der Unfall-Sachverständige Robert Gutmann hat die Aufprallgeschwindigkeit analysiert – an der Stelle galt schon 60 km/h, der Angeklagte sei mit seinem VW Transporter wohl mit etwa 80 km/h auf den Renault der Familie aufgeprallt.

Aber es gab keine Bremsspuren, die auf ein abgebrochenes Überholmanöver hindeuten würden. Auch der Winkel der verkeilten Fahrzeuge zueinander sei atypisch für einen Überholversuch. Geradlinig sei der Transporter nach links gefahren. "Also vielleicht doch Sekundenschlaf", mutmaßt Nebenklägervertreter Dr. Bernd Scharinger später.

Dass beim Aufprall keiner der beiden Airbags im Renault ausgelöst wurde, hat den Sachverständigen ebenfalls beschäftigt. Eine exakte Erklärung sei nicht mehr möglich, sagt er vor Gericht, selbst wenn mit viel Aufwand die gesamten Fahrzeuge auseinandergenommen würden. Die Airbags könnten also bereits vorher defekt gewesen sein, es sei aber auch "durchaus denkbar", dass durch die unterschiedlichen Fahrzeughöhen beim Aufprall die Sensoren abgerissen wurden, bevor sie hätten auslösen können.

"Keine Strafe kann die Tat ungeschehen machen"

Sein Ergebnis: "Vermeidbar aus technischer Sicht" war der schreckliche Zusammenstoß also nicht. "Vermeidbar wäre der Unfall nur gewesen, wenn der Fahrer auf seiner eigenen Fahrbahn geblieben wäre." Die Fakten können nicht mehr sagen, die Frage "Warum?" wird nicht aufgeklärt. Bitter nennt das auch Staatsanwältin Christina Freudling: "Keine Strafe kann die Tat ungeschehen machen." Trotzdem "muss eine Strafe folgen", plädiert sie für Jugendstrafrecht und fordert zwei Wochen Arrest sowie 200 Sozialstunden.


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Die Nebenklägervertreter Scharinger und Oliver Negele nehmen "dem Angeklagten nicht ganz ab, dass er sich nicht erinnert". Der Witwer und die Schwägerin wissen, dass keine Strafe die Tat auch nur im Ansatz sühnen kann, sie hätten gern "ein Zeichen".

"Gänzlich falsch" nennt einen Arrest der Verteidiger des Angeklagten Dr. Mark-Alexander Grimme, und das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Reinhard Hader verwirft den Arrest auch. Er verurteilt den jungen Mann zu einer Geldstrafe – zweimal 2000 Euro an das Rote Kreuz und an das Familienzentrum MütZe in Roth – laut Hader angelehnt an vergleichbare Strafen im Erwachsenenstrafrecht an. Trotzdem: "Wir bekommen keine Antwort auf die Frage Warum." Dem Angeklagten schießen kurz vor der Urteilsverkündung die Tränen in die Augen, und er sagt: "Ich wollte das nicht, es beschäftigt mich jeden Tag. Wenn ich könnte, würde ich es ungeschehen machen." Gegen das Urteil kann noch Berufung oder Revision eingelegt werden.