Verbote als falscher Ansatz

7.2.2019, 06:00 Uhr
Verbote als falscher Ansatz

© Foto: Jürgen Karg

Bei einem Gespräch mit Landwirten aus Schwabach und dem Landkreis Roth wurde der Unmut über Inhalte des Volksbegehrens, das eine Änderung zahlreicher Bestimmungen des bayerischen Naturschutzgesetzes zum Thema hat, deutlich. Es werde immer nur mit Verboten und nicht mit Anreizen gearbeitet, fasst BBV-Obmann Thomas Schmidt die Stimmung unter den frustrierten heimischen Landwirten zusammen.

Zu versuchen, alles nur in enge Schemata zu packen, widerspreche der Natur. Die Landwirtschaft müsse sich den Gegebenheiten der Natur anpassen und nichts andersherum, so der Tenor aus der Runde. In der Landwirtschaft gebe es "kein Schwarz-Weiß", vielmehr müsse man schauen, was jeweils sinnvoll sei.

Die Ablehnung des Volksbegehrens durch die im Bauernverband organisierte Landwirtschaft machen die Landwirte aus der Region auch an einigen konkreten Beispielen fest. So wenden sie sich beispielsweise gegen die vorgesehene Festschreibung im bayerischen Naturschutzgesetz, dass bis zum Jahr 2025 mindestens 20 Prozent und bis 2025 mindestens 30 Prozent der Fläche nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden sollen. Familie Adel betreibt einen Bauernhof im Schwabacher Stadtteil Nasbach. "Wir würden sofort auf Bio-Milch umstellen, es gibt aber in der Gegend keine Molkerei, die Bio-Milch abnimmt", so die Erfahrung der Landwirts-Familie. Warum? Weil Bio-Produkte auf dem Markt nicht in der erforderlichen Menge gekauft werden.

Dazu passt auch eine Online-Meldung des Fernsehsenders n-tv.de, der sich auf einen Bericht des Berliner Tagesspiegel beruft: Demnach geben sich die Deutschen gern als große Liebhaber von Bio-Fleisch aus, zumindest legen die Umfragen unter Verbrauchern dies nahe.

Dennoch verkaufe sich in den großen Supermärkten Fleisch aus Massentierhaltung oder konventioneller Stallhaltung nach wie vor am besten, heißt es weiter.

"Bio" mit Schattendasein

Das bestätigt auch die Initiative Tierwohl: Die mit Abstand größte Menge Schweinefleisch stamme aus konventioneller Stallhaltung. Bio-Schweinefleisch beispielsweise habe in Deutschland einen Marktanteil von gerade einmal zwei Prozent und sei sehr teuer. "Die Leute kaufen zu wenig biologisch erzeugte Lebensmittel", so das Fazit von BBV-Obmann Thomas Schmidt.

So gar nicht nach dem Geschmack der Landwirte sind auch weitere Bestimmungen, die zum Tragen kommen sollen, wenn das derzeit laufende Volksbegehren eins zu eins in künftige gesetzliche Bestimmungen münden sollte. So solle beispielsweise das Walzen von allen Grünlandflächen ab dem Jahr 2020 bis 15. März gestattet sein. Damit sollen Bodenbrüter geschützt werden.

Starre Termine angeprangert

"Doch was ist, wenn bis zu diesem Zeitpunkt aus Witterungsgründen die Bodenbearbeitung noch nicht möglich war?", stellt Schmidt die Frage in den Raum. Ebenfalls auf den Schutz von Bodenbrütern zielt eine weitere Festlegung ab, nämlich dass ab 2020 zehn Prozent der Wiesen erst ab 15. Juni gemäht werden dürfen. Dieser Termin soll laut der Initiatoren des Bürgerbegehrens ebenfalls im Naturschutzrecht festgeschrieben werden.

"Das Volksbegehren weist den falschen Weg", so der BBV-Obmann, es beeinträchtige die in Bayern vorherrschende vielgestaltige Landwirtschaft und erschwere Weidehaltung sowie wichtige Arbeitsabläufe, so die weitere Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Der Bauernverband sage Ja zu den Bienen, deren Völkerzahl in den zurückliegenden fünf Jahren in Bayern bereits um 20 Prozent zugenommen habe, und zu einem freiwilligen Artenschutz, lehne aber das Volksbegehren ab, so Thomas Schmidt.

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