Vollbetreute dürfen nun wählen: Identifikation fällt schwer

17.5.2019, 06:00 Uhr
Vollbetreute dürfen nun wählen: Identifikation fällt schwer

© Foto: Jean-Philippe Ksiazek / AFP

Anfang des Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung nicht mehr kategorisch von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Den Plan der Bundesregierung, den Beschluss des Gerichtes ab Juli umzusetzen, hielten die Fraktionen der Oppositionsparteien FDP, Die Grünen und Die Linke jedoch für diskriminierend. Sie erwirkten per Eilantrag, dass die Betroffenen schon bei der Europawahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben dürfen.

Somit sind im Wahlkreis Hilpolstein zirka 400 Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen Auhof und Zell erstmals wahlberechtigt. Doch das Interesse hält sich in Grenzen: Gerade einmal zwei Personen haben bisher einen Antrag auf die Teilnahme bei der Europawahl gestellt.

Die Frist für einen ordentlichen Antrag ist bereits am 5. Mai abgelaufen. Bis zum 10. Mai konnten die Betroffenen über einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eine Teilnahme erwirken. Obwohl beide Termine bereits verstrichen sind, gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, am 26. Mai ein Kreuz zu setzen. Über die Ausnahmeregelung eines besonderen Wahlscheins für Personen, die ohne eigenes Verschulden nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt sind, können Vollbetreute bis unmittelbar vor der Wahl ihren Antrag auf die Teilnahme stellen. In Hilpoltstein kann somit bis zum 24. Mai, 18 Uhr, beim Einwohnermeldeamt ein Wahlschein beantragt werden.

Listen waren schon erstellt

Die neuen Anforderungen an die Organisation der Europawahl haben auch die Stadt Hilpoltstein vor Herausforderungen gestellt. Karin Welsch vom Einwohnermeldeamt ist in aus verwaltungstechnischer Sicht froh, dass das Gesetz nicht automatisch alle Betreuten zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, sondern dass diese aktiv einen Wahlschein beantragen müssen. "Sonst hätten wir das so spontan gar nicht mehr umsetzen können. Das Wählerverzeichnis war bereits fertig, der Beschluss traf uns also recht kurzfristig".

Weil der Wahlschein persönlich beantragt werden muss, ist zudem eine wichtige Voraussetzung an die Interessierten gegeben: "Nur die Personen, bei denen der klare Wille zur Stimmabgabe erkennbar ist, dürfen auch tatsächlich an der Wahl teilnehmen", so Welsch.

Die Anwesenheit eines Betreuenden sei zwar bei der Beantragung des Wahlscheins nicht notwendig, jedoch müsse der Antragstellende seinen Wunsch zur Teilnahme an der Wahl eindeutig zum Ausdruck bringen können.

Auch bei der Stimmabgabe selbst muss diese Voraussetzung gegeben sein. Sollte der klare Wille des Wählenden nicht feststellbar sein, sind die Wahlhelfer angehalten, die Stimme für ungültig zu erklären. Beim persönlichen Gang zur Urne ist die Anwesenheit einer Betreuerin oder eines Betreuers ebenfalls nicht verpflichtend – aber erlaubt.

Geringer Bezug zu Europapolitik

Dass die Resonanz der Vollbetreuten so gering ausfällt, obwohl die betreuenden Einrichtungen ausführlich über die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl informiert haben, hat laut der Gesamtleiterin der Regens-Wagner-Einrichtung in Zell, Heike Klier, zwei Gründe.

Zum einen sei es für Hörgeschädigte nur bedingt möglich, sich im Vorfeld über die Parteiprogramme und Kandidaten zu informieren, da gängige Informationsquellen wie Fernsehen oder Radio nur eingeschränkt beziehungsweise überhaupt nicht nutzbar seien.

Zum anderen sei Europapolitik für viele Personen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten nicht greifbar genug. Für geistig Beeinträchtigte sei das lokale politische Geschehen deutlich interessanter. Nicht nur zu den Themen hätten die Betreuten mehr Bezug. Auch die Kandidaten vor Ort würden eine große Rolle spielen, da viele geistig Beeinträchtigte hauptsächlich personenbezogen denken und sich somit über die ihnen bekannten Politikerinnen und Politiker mit den Inhalten identifizieren würden.

Für den Leiter der Rummelsberger Diakonieeinrichtung Auhof, Andreas Ammon, war die Neuerung beim Wahlrecht an der Zeit. Geistig Beeinträchtigte dürften nicht "über einen Kamm geschert" werden.

Manche hätten Schwierigkeiten, selbst alltägliche Bedürfnisse zu äußern, andere hätten reges Interesse an Mitbestimmung. "Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung wurden viel zu lange aus dem politischen Geschehen herausgedacht, die Reform des Wahlrechts war längst an der Zeit".

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