Rückkehr aus Risikogebiet? Nun müssen Sie ein Formular ausfüllen

27.11.2020, 15:29 Uhr
Vorsicht, wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss das ordnungsgemäß melden.

© Christian Ohde via www.imago-images.de, imago images/Christian Ohde Vorsicht, wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss das ordnungsgemäß melden.

Das Formular unter www.einreiseanmeldung.de ersetzt die gedruckten Aussteigekarten im Flieger und gilt nun auch für Motorrad-, Auto- und Busreisende. Hier müssen sie Name, Adresse, Telefonnummer, Herkunfts- und Zielort, den Zeitpunkt der Wiedereinreise und bei Flugreisen auch die Flugnummer eintragen, dazu verpflichtet das Infektionsschutzgesetz. Danach erhält man eine Bestätigung, die bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Wer sie nicht vorweisen kann, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Die „digitale Einreiseanmeldung“ soll nun endlich eine Kontrolle ermöglichen, ob die Quarantänepflicht von nur noch zehn Tagen auch eingehalten wird.

Die zehntägige Quarantäne verkürzt sich zwar, wenn man „frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise“ einen Corona-Test macht (der mindestens einen weiteren Tag verschlingt) und sich der als negativ erweist. Unter sechs Tagen Quarantäne wird aber künftig kein Risikogebiets-Rückkehrer mehr wegkommen. Immer muss das Gesundheitsamt übers Ergebnis informiert werden.

Die Testpflicht bleibt bestehen

Doch warum greift die Regelung erst ab 8. November? Das Online-Rückreiseportal ist bereits seit Wochen fertig. Die Vorgaben mussten aber noch von jedem Bundesland in Verordnungen umgesetzt werden. Und was ist mit der Testpflicht? Die bleibt bei Einreise aus Risikogebieten weiterhin bestehen. Diese Corona-Tests sind derzeit noch kostenlos, ab 8. November sollen Reisende die anfallenden Gebühren selbst tragen. Nur Bayern hält vorläufig an Gratistests fest.

In der Mache ist auch eine Neufassung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Danach sollen Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten verpflichtet werden, beim Robert-Koch-Institut (RKI) auch Informationen zu allen Aufenthaltsorten zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise machen. Darüber hinaus soll eine Pflicht festgeschrieben werden, dass jeder Rückreisende eine ärztliche Untersuchung zulässt, um eine mögliche Corona-Infektion auszuschließen.

Fluggesellschaften, Bahnunternehmen und Reisebusfirmen werden durch das neue Gesetz verpflichtet, Passagierlisten und Sitzpläne in umfangreicherer Form als bisher an die Behörden weiterzuleiten.

Der Entwurf des Gesetzes sieht auch Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung vor. Wer „eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet“ antritt, dem soll anschließend keine Entschädigung für den Verdienstausfall während der Pflichtquarantäne mehr zustehen. Ausnahmen sind nur bei „außergewöhnlichen Umständen“ angedacht – Urlaubsreisen und „verschiebbare Dienstreisen“ werden ausdrücklich als vermeidbar aufgeführt.

Ob dieses Gesetz bis zum 8. November in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar. Im Zweifelsfall würde die digitale Rückreisekarte dann eben zunächst ohne die zusätzlichen Fragen eingeführt.

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