S-Bahn-Verschwenk: Fürth akzeptiert Urteil nicht

16.1.2013, 07:55 Uhr
Während die DB einen Verlauf der S-Bahn-Strecke durch das Knoblauchsland plant, favorisiert Fürth den Ausbau entlang der Bestandsstrecke.

© Winckler Während die DB einen Verlauf der S-Bahn-Strecke durch das Knoblauchsland plant, favorisiert Fürth den Ausbau entlang der Bestandsstrecke.

Die Stadt Fürth hat jetzt gegen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts formell Berufung eingelegt. Am Mittwoch wird Stadtbaurat Joachim Krauße dem Bau- und Werkausschuss des Stadtrats darüber berichten.

Im Streit zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Stadt Fürth hatte das Gericht Anfang November 2012 Fürth teilweise recht gegeben. So musste die Bahn einige Unterlagen, die sie bislang unter Verschluss gehalten hatte, an die Stadt aushändigen. Fürth benötigt die Unterlagen, um eigene Berechnungen über den Kosten-Nutzen-Faktor ihres Alternativvorschlags zum Verschwenk anstellen zu können. Während die DB einen Verlauf der S-Bahn-Strecke durch das Knoblauchsland plant, favorisiert Fürth den Ausbau entlang der Bestandsstrecke.

S-Bahn-Verschwenk: Fürth akzeptiert Urteil nicht

Der Verschwenk wird jedoch parteiübergreifend abgelehnt. Die Stadt Fürth ist „in der Beweislast, dass unsere Trasse besser ist“, sagte Krauße der NZ. „Dazu brauchen wir gewisse Informationen.“ Er wertete die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts als „Teilerfolg“. Da das Gericht in einigen Fällen nicht zugunsten der Stadt stimmte, legt sie nun Berufung ein.

In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses wird Krauße dem Stadtrat heute auch mitteilen, dass die Regierung von Mittelfranken einen wichtigen Bericht fertiggestellt hat. Als Anhörungsbehörde war es ihre Aufgabe, die Inhalte eines Erörterungstermins und „offene Punkte“ zusammenzufassen. Im Juli 2011 wurden zwei Tage lang Einwände gegen den S-Bahn-Verschwenk vorgetragen und erörtert.

Der Abschlussbericht liegt nun dem Eisenbahn-Bundesamt in Bonn als Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes vor. Wenn Infrastruktur erneuert wird, muss sie als Genehmigungsbehörde zustimmen. Sie erteilt das Baurecht, welche Eisenbahnbetriebsanlagen – etwa Bahnhöfe – wie gebaut werden dürfen.

Wie lange es dauert, bis der Bericht vollständig gesichtet ist und die Bonner Behörde zu einer Entscheidung kommt, konnte ein Sprecher auf NZ-Nachfrage nicht sagen. Das sei immer „vom Einzelfall abhängig“. Je mehr Einwände gegen ein Vorhaben erhoben werden, desto länger dauert auch die Sichtung der Unterlagen.

Petition an den bayerischen Landtag

Unterdessen will sich das parteiübergreifende Fürther Aktionsbündnis „Pro S-Bahn ohne Verschwenk“ noch in dieser Woche mit einem Schreiben an die Fraktionen von CSU und SPD wenden. Das Bündnis will sich „noch einmal mit Nachdruck“, wie es in einer Mitteilung hieß , für eine „positive Behandlung“ seiner Petition an den Landtag vom Februar 2010 einsetzen. CSU und SPD sind die Berichterstatter im Petitionsausschuss.

Das Aktionsbündnis setzt sich seit 2009 für einen Ausbau der Bestandsstrecke und für den Erhalt des Bahnhofs Vach in Stadeln ein und spricht sich gegen den S-Bahn-Verschwenk bei Fürth-Steinach aus. Der Deutsche Bundestag erhielt bereits die Petition des Aktionsbündnisses. In diesem wird unter anderem gefordert, dass alle Maßnahmen ergriffen werden „damit die Planungen und die mit dem geplanten Bau verbundenen Handlungen für den S-Bahn-Verschwenk bei Fürth-Steinach eingestellt werden und die alternative Trassenführung entlang der Bestandsstrecke realisiert“ werden. „Wir fordern deshalb den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die Planungen nochmals genau zu überprüfen.“
 

3 Kommentare