38-jähriger Schläger wollte Schwabacher Richterin provozieren

9.12.2015, 09:10 Uhr
38-jähriger Schläger wollte Schwabacher Richterin provozieren

© Horst Linke

Richterin Birgit Eckenberger allerdings ließ sich nicht aus der Ruhe bringen. Die Rechnung des Angeklagten ging also nicht auf.

Zu einem Jahr und zwei Monaten wurde Stefan K. (Name geändert) wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er einem Partygast im Mai dieses Jahres zunächst einen Grill mit glühender Holzkohle vor die Füße gekippt und den 22-Jährigen danach mit einem Faustschlag so niedergestreckt hatte, dass bei diesem „die Lichter ausgingen“.

Dem K.O.-Schlag voraus ging freilich eine verbale Auseinandersetzung um Alkohol. Den sollte Stefan K. besorgen, wie ein Zeuge sagte. Er hatte, nachdem der Stoff ausgegangen war, dem Schwabacher dafür extra zehn Euro in die Hand gedrückt. K. wollte allerdings nicht teilen und kippte sich das Bier lieber selbst hinter die Binde, was dazu führte, dass sein Rausch einen Pegel erreichte, der ihn „gefährlich und unberechenbar“ werden lässt, wie Richterin Birgit Eckenberger später sagte.

„Mann, Du Idiot“

Ob des Angriffes versuchte sich der Angeklagte zunächst damit herauszureden, dass er sich von dem 22-Jährigen bedroht gefühlt habe, weil der mit einem Messer vor seiner Nase herumgefuchtelt habe. Später änderte Stefan K. seine „Verteidigungsstrategie“ und sagte, dass er seinen Kontrahenten zu einem „sportlichen Boxkampf aufgefordert hat, bis einer auf die Wiese geht.“ „Ich habe gewonnen, weil ich der Bessere bin“, brüstete sich Stefan K., der dem Partygast auch angedroht haben soll, ihn „kalt“ zu machen.

Im Vorfeld des Prozesses versuchte der 38-Jährige außerdem, den Zeugen dazu zu bewegen, die Geschichte mit dem Boxkampf vor Gericht zum Besten zu geben. „Mann, Du Idiot“, herrschte K. sein 22-jähriges Opfer an, das sich auf eine Falschaussage nicht einlassen wollte, da selbst vor Gericht „kein unbeschriebenes Blatt.“ „Wir wären beide straffrei geblieben“, kalkulierte der Angeklagte, der als Diplom-Verwaltungswirt wegen seiner psychischen Auffälligkeiten seit Jahren arbeitslos ist und von Hartz IV lebt.

Abschürfungen im Gesicht, eine Gehirnerschütterung, ein abgeschlagener Schneidezahn und massive Schmerzen im Bauch wurden in einem ärztlichen Attest dem Opfer attestiert, das mit dem Rettungsdienst abtransportiert werden musste.

Und weil der Angeklagte mit gar acht Einträgen im Vorstrafenregister ausgestattet ist (unter anderem wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige) beantragte Staatsanwältin Schulla eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

„Ich habe mich lediglich verteidigt“, rechtfertigte sich Stefan K. „Ich habe angemessen reagiert, sonst wäre der im Kühlhaus gelandet“, sagte der 38-Jährige, um dann „seinen“ Strafantrag zu stellen: „Geben Sie mir die Höchststrafe.“

„Unter Alkohol brandgefährlich“

Richterin Birgit Eckenberger folgte der Staatsanwältin und machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass K. nach Verbüßung dieser Zeit kein freier Mann sein wird, da er Strafen abzusitzen hat, die aus offenen Bewährungen stammen (neun Monate). „Sie sind unter Alkoholeinfluss brandgefährlich“, sagte Birgit Eckenberger. „Sie haben Ihren Gegenüber mit einem Schlag ausgeknockt und in brutalster Art und Weise malträtiert.“

„Es liegt nicht an mir, sondern am Milieu, wenn man 100 Kumpels hat, die Alkoholiker sind“, meinte Stefan K. abschließend, um dann noch die Richterin zu beleidigen.

Per Sitzungshaftbefehl war der Schwabacher in den Gerichtssaal gebracht worden. Da der Haftbefehl bestehen blieb, brachten ihn zwei Polizeibeamte dann wieder direkt in die Justizvollzugsanstalt nach Nürnberg.