"Asoziales Pack": Bewährungsstrafe wegen Beleidigung

21.12.2016, 09:25 Uhr

Als Betreuungskraft für ihre sehbehinderte Mutter hatte Monika T. die Heilerziehungspflegerin engagiert. Doch sie war nicht zufrieden: „Es gab schon am ersten Tag Schwierigkeiten.“ Zu viel Geld (55 Euro) soll die Pflegerin innerhalb von drei Tagen für Lebensmittel ausgegeben haben, obwohl „meine Mutter doch kaum was isst“, sagte die Angeklagte; zudem habe die Frau schmutziges Geschirr stehen lassen. 140 oder 150 Euro habe die Heilerziehungspflegerin haben wollen, nachdem sie ihr gesagt habe, dass sie nicht weiterbeschäftigt wird, gab Monika T. an, die erst nach mehrmaliger Intervention von Richterin Dr. Andrea Martin auf den Vorwurf der Beleidigung eingehen wollte, den aber vehement bestritt: „Das ist nicht mein Wortschatz.“

Die als Zeugin geladene Pflegekraft berichtete, dass sie bis heute kein Geld gesehen habe. 70 Euro habe ihr Monika T. angeboten, doch das habe sie abgelehnt. T. habe davon gesprochen, dass sie einen Kuchen „nicht richtig gebacken“, dass sie Mittagspause gemacht und zu viel Geld ausgegeben habe, sagte die 67-Jährige, die nach eigenen Angaben sogar den Einkaufsbeleg vorgelegt hat. Ihrem Enkel und ihr habe T. gar unterstellt, dass sie nur die Wohnung ausspähen wollten, um sie später auszurauben.

Glaubwürdiger Enkel

Da die Richterin weniger über die Probleme mit der Pflege wissen wollte als zur Wortwahl der Angeklagten, wurde auch der Enkel befragt. Der bestätigte die Bezeichnung „asoziales Pack“ oder „asoziales Volk“, was Staatsanwalt Klaus Hellein zu der Frage veranlasste, wem man nun glauben solle. Der Frau, die sich in ihrem Leben noch nie etwas zuschulden hat kommen lassen und ihrem Enkel, der die Situation, in der die beleidigenden Worte gefallen sein sollen, glaubwürdig schilderte? Oder der Frau, die elf Einträge im Bundeszentralregister vorzuweisen hat und sich zuletzt dadurch auszeichnete, „dass sie wiederholt falsch aussagte und sich wegen einer Urkundenfälschung zu verantworten hatte“, wie der Staatsanwalt erläuterte.

Hellein entschied sich schließlich – obwohl Monika T. für sich einen Freispruch forderte – dafür, der Heilerziehungspflegerin zu glauben und beantragte eine kurze Freiheitsstrafe gegen T. auszusprechen. Eine Bewährungsstrafe kam für den Staatsanwalt nicht infrage, da die Angeklagte ja ohnehin noch unter Bewährung stand.

Wiederholt gelogen

„Wer wiederholt lügt, dem glaubt man nicht“, zitierte Richterin Dr. Andrea Martin ein bekanntes Sprichwort in abgewandelter Form, nachdem sie ihr Urteil verkündet hatte: Ein Monat Freiheitsstrafe auf Bewährung. Drei Jahre darf sich Monika T. nichts mehr zuschulden kommen lassen, sonst muss sie tatsächlich einrücken. „Kein Mensch muss sich so beleidigen lassen“, meinte die Richterin und legte als Auflage fest, dass die Verurteilte der Heilerziehungspflegerin bis 15. Februar 150 Euro überweisen muss.

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