Familienstreit in Schwabach: Bruder schlug eigene Schwester

12.9.2019, 16:48 Uhr

Für Ahmed A. (Name geändert) ist es nicht das erste Vergehen. Zwei Einträge liegen laut dem Gericht bereits gegen ihn vor. Ein Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, ein Mal wegen Körperverletzung. Und nun musste sich der 24-Jährige vor der Richterin verantworten, weil er seine Schwester geschlagen hat.

Der Streit in der Familie, bei dem es schließlich zu der körperlichen Auseinandersetzung kam, hatte bereits im März stattgefunden. Die Schwester hatte dabei offenbar auch die Mutter angegriffen – näher ging Richterin Dr. Andrea Martin darauf aber nicht ein. Denn "Schlagen ist nie eine Lösung", so Martin.

Eben das hatte Ahmed A. an dem Tag aber gleich mehrfach getan: Als er in die Wohnung kam, geriet der Konflikt außer Kontrolle. "Sie hat sich respektlos verhalten und dann konnte ich mich nicht mehr halten." Also schlug er zu, gleich mehrfach ins Gesicht, gegen die Schultern und die Brust. Nebenbei beschimpfte er sie. Ärzte stellten später neben einer blutenden Nase mehrere Prellungen fest. Die Staatsanwaltschaft sprach von mehreren Fausthieben, der Angeklagte gab lediglich Schläge mit der flachen Hand zu, gestand diese Handlung aber ein.


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Die Schwester selbst machte bei ihrer Befragung von dem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht. Sie und ihr Bruder hätten mittlerweile wieder eine normale Beziehung zueinander. "Er hat sich auch mehrfach dafür entschuldigt", so die junge Frau. Seit dem Vorfall sei es zu keinem ähnlichen Vorfall mehr gekommen.

Zehn Stunden bei Gewaltberatung

Die Staatsanwältin sprach sich in dem Fall klar gegen eine Geldstrafe aus. Das sei aufgrund der bisherigen Einträge nicht mehr ausreichend. Dass der Angeklagte die Tat aber direkt gestand, sei zu berücksichtigen. Allerdings: Schläge gegen den Kopf seien immer ein Risiko. Zudem habe der Angeklagte gleich mehrfach zugeschlagen, sich also nicht im Griff gehabt. Die Anklägerin forderte deswegen eine achtmonatige Haftstrafe, die allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Dem Vorschlag kam auch die Richterin nach. Wie auch die Staatsanwaltschaftlich gefordert hatte, stellte sie dem jungen Mann zudem einen Bewährungshelfer zur Seite und ordnete zehn Stunden bei der Gewaltberatung an. "Das hat schon vielen geholfen", so ihre Begründung. Mache er sich gut, könnten die Stunden auch früher beendet werden.

Ahmed A. selbst fand die Maßnahme allerdings weniger gut: "Damit bin ich nicht einverstanden, weil wenn ich so aggressiv wäre, hätte ich ja viel mehr Taten verübt", argumentierte er. Die Richterin lies von ihrem Urteil aber nicht ab. Ahmed A. habe bereits in jungen Jahren viel Aggressionspotenzial gezeigt. Und er werde auch in seinem späteren Leben immer wieder provoziert werden. Das Angebot solle ihm dabei helfen, mit solchen Situationen umzugehen.

Der Forderung der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte 1600 Euro für eine gemeinnützige Einrichtungen zahlen solle, kam die Richterin allerdings nicht nach. Dafür muss er die Kosten für die Gewaltberatung sowie die Kosten des Verfahrens tragen.

Verhängt das Gericht Freiheitsstrafen unter einem Jahr, werden diese oftmals zur Bewährung ausgesetzt. Eine Rolle spielt dabei auch, ob der Angeklagte einen festen Job und eine Familie hat.