Gericht: Enttäuschte Fans sprühen und müssen zahlen

24.6.2017, 13:48 Uhr

Die Angeklagten waren vor Gericht einsichtig und sprachen von einer "blöden Idee", die ihnen da nach verlorenem Spiel bei einem Absacker in einem Biergarten eingefallen ist und bei der sie einen Schaden von geschätzten 2700 Euro anrichteten. Die Spraydosen mussten sie sich zuvor allerdings noch von zu Hause holen.

Nachdem die drei "Künstler" durch die Polizei ermittelt waren, bemühten sie sich durchaus redlich, ihre Schmierereien zu entfernen. Zwei Tage lang versuchten sie es mit einem Graffiti-Ex. 420 Euro haben sie für zwei Eimer dieses Mittels ausgegeben, doch der Erfolg war eher durchwachsen.

Also kauften die jungen Männer Farbe und überpinselten die Schriftzüge, so dass auch für das Wasser- und Schifffahrtsamt die Angelegenheit erledigt war, wie die Nürnberger Behörde in einem Schreiben bestätigte.

Richtige Reaktion

Gerne bestätigte auch Michael Behringer von der Jugendhilfe am Landratsamt Roth den Angeklagten, dass sie sehr einsichtig waren und im wirklichen Leben anständige Jungs sind. Sie nehmen ihre Berufsausbildung ernst, sie geben von ihrer Ausbildungsvergütung Kostgeld an die Eltern ab, sie sind in der Freiwilligen Feuerwehr und sportlich engagiert. "Das Verhalten nach der Tat war so, wie es sein sollte", sagte Behringer: "Das habt ihr gut gemacht."

Für Jugendrichter Reinhard Hader war die Aktion im wahrsten Sinne des Wortes "eine Schnapsidee". Aber auch er sah das Bemühen der drei Angeklagten, sich zu kümmern und den Schaden zu beheben.

Hader schlug Staatsanwältin Juliane Prange deshalb vor, das Verfahren gegen die drei jungen Männer gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. Prange stimmte zu, sodass die Angelegenheit erledigt sein wird, wenn je 400 Euro auf den Konten der Tafel in Roth und beim Werkhof Regenbogen in Pfaffenhofen sowie 500 Euro beim Freundeskreis Roter Schwan in Belmbrach eingegangen sind.

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