Mehr als 50.000 Euro Schaden

Gut 300 Konten betroffen: Schwabacher Polizei schnappt Phishing-Betrüger

4.8.2021, 13:27 Uhr

Anfang Juni hatte die Schwabacherin eine SMS erhalten, die ihr vortäuschte, ihre „Push-TAN-Berechtigung“ sei abgelaufen und sie müsse diese neu aktivieren. Dazu war in der SMS ein Link enthalten. In Wahrheit leitete dieser die Frau jedoch auf eine sogenannte Phishing-Webseite weiter, wo sie zur Eingabe ihrer persönlichen Zugangsdaten aufgefordert wurde. Durch die auf diese Weise abgegriffenen Daten gelang es dem Täter, das Konto der Frau durch Überweisungen und Zahlvorgänge mit Giropay mit einem Betrag von mehr als 25.000 Euro zu belasten.

Nachdem es den insgesamt sieben Ermittlern gelungen war, zwei von dem zunächst unbekannten Täter genutzte Server zu lokalisieren, ergaben sich auch Anhaltspunkte für eine Identifizierung. Außerdem stellten die Beamten fest, dass sich der mutmaßliche Betrüger vorwiegend in Augsburg aufhielt. Dort schlug die Polizei dann mit von der Zentralstelle Cybercrime erwirkten Durchsuchungsbeschlüssen in der Nacht zum vergangenen Mittwoch zu.

Der 26-jährige Tatverdächtige wurde in einer Wohnung in Augsburg festgenommen. Bei deren Durchsuchung fanden die Ermittler umfangreiches Beweismaterial wie Speichermedien, aber auch rund 20.000 Euro Bargeld und mehrere Dutzend Gramm Amphetamin.

Gut 300 Konten ausgespäht

Nach einer ersten Auswertung der Serverdaten und Anfragen bei diversen Banken ergaben sich mindestens zehn weitere Geschädigte, von deren Konten nochmals rund 25.000 Euro abgebucht wurden. Zudem fanden sich bei dem Beschuldigten Zugangsdaten zu knapp 300 weiteren Bankkonten, wobei dem Beschuldigten bei 140 dieser Konten auch der jeweilige Kontostand bekannt war. Nun wird geprüft, ob es auch bei diesen Betroffenen zu betrügerischen Abbuchungen gekommen ist.

Der Tatverdächtige wurde dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Bamberg vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Der 26-Jährige befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt. Ihm wird unter anderem gewerbsmäßiger Computerbetrug in einer noch zu klärenden Zahl von Fällen zur Last gelegt. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft vor.


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