Nicht nur für Pflege- und Gesundheitsbereich

Hilferuf an Lauterbach: Awo gegen partielle Impfpflicht

14.1.2022, 10:46 Uhr
Mit Heimen wie hier in der Schwabacher Wittelsbacherstraße ist die Arbeiterwohlfahrt ein Säule des Pflege in der Region. Nun befürchtet sie ein Beschäftigungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das könne man sich angesichts des Pflegenotstands nicht leisten.

© Jürgen Karg Mit Heimen wie hier in der Schwabacher Wittelsbacherstraße ist die Arbeiterwohlfahrt ein Säule des Pflege in der Region. Nun befürchtet sie ein Beschäftigungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das könne man sich angesichts des Pflegenotstands nicht leisten.

Mit 1098 stationären Plätzen in den Bereichen der Pflege und Eingliederungshilfe in den Landkreisen Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, Ansbach, Fürth sowie der Stadt Schwabach bilden die Angebote des Awo-Kreisverbandes Mittelfranken-Süd einen wichtigen Baustein bei der Versorgung älterer Menschen sowie psychisch Erkrankter in der Region. „Angesichts der Einführung einer partiellen Impfpflicht nur für den Pflege- und Gesundheitsbereich fürchten die Verantwortlichen der Arbeiterwohlfahrt nun den Verlust von ungeimpften Mitarbeitenden, die in ihrem Arbeitsumfeld nicht weiter beschäftigt werden dürfen und als Folge auch weitere nicht belegbare Pflegeplätze“, heißt es nun in einer Pressemitteilung.

In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sowie die Bundestagsabgeordneten der Region sprechen sich der Vorstandsvorsitzende Hartmut Hetzelein sowie der für den Pflege- und Psychiatrie-Bereich verantwortliche Vorstand Rainer Mosandl daher für die „schnellstmögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht und bis dahin für eine Aussetzung oder Einschränkung der bereits beschlossenen Impfpflicht nur für bestimmte Bereiche“ aus.

Seit Monaten werben der Vorstand, das Präsidium als Aufsichtsrat, der Gesamtbetriebsrat sowie die Einrichtungsleitungen bei den 1800 Beschäftigten für die Corona-Impfung. Denn aus den vergangenen beiden Jahren wissen die Verantwortlichen aus eigener Erfahrung um die möglichen schwerwiegenden Folgen einer Corona-Infektion.

Hohe Impfquote

Trotz umfassender und - wie von den Behörden attestiert wurde - sehr gut umgesetzter Schutz- und Hygienekonzepte war es in dieser Zeit auch in den Häusern der Awo zu Corona-Ausbrüchen mit mehreren Todesfällen gekommen. Im Pflegebereich liegt die Impfquote mittlerweile bei den Beschäftigten im Durchschnitt der Häuser über 88 Prozent, bei den Bewohnern je nach Einrichtung zwischen 90 und 100 Prozent.

„In Zeiten, in denen wir wie viele andere Träger aufgrund des Fachkräftemangels nicht alle Planstellen besetzen können und in der Folge im Extremfall trotz der hohen Nachfrage der Angehörigen sogar Betten freilassen müssen, können wir zur Aufrechterhaltung unseres Versorgungsauftrages auf keinen unserer 1400 in der Pflege und Eingliederungshilfe tätigen Beschäftigten verzichten“, erklärt Rainer Mosandl die Ablehnung eines Beschäftigungsverbots für einen Teil der (ungeimpften) Belegschaft.

„Den Mitarbeitenden wird durch die partielle Impfpflicht von der Politik vermittelt, sie seien allen ergriffenen Schutzkonzepten zum Trotz Pandemietreiber“, erinnert der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Jürgen Feicht auch an die Extrembelastung, mit der die Beschäftigten seit vielen Monaten trotz anfangs fehlender Schutzausrüstung und ständig wechselnder politischer Vorgaben den Betrieb in den Einrichtungen aufrechterhielten.

Widersprüchliche Regeln

Vorstandsvorsitzender Hetzelein wirbt daher für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, um die weitere Benachteiligung der Gesundheits- und Sozialbranche zu verhindern. „Wenigstens sollte die Einführung einer partiellen Impfpflicht nochmals verschoben werden, um die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme wissenschaftlich zu untersuchen", so Hetzelein.

Er verstehe nicht, kritisiert der Awo-Chef, "wieso ungeimpfte Angehörige zumindest den staatlichen Vorgaben folgend Besuche in unseren Einrichtungen machen dürften – die Awo hat selbst eine 2G-Regelung erlassen –, gleichzeitig ebenfalls ungeimpfte, täglich getestete Mitarbeitende aber nicht ihren Dienst mit FFP2-Maske und sonstigen Schutzmaßnahmen erledigen dürfen.“

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