Nicht jede alte Straße ist eine "Altstraße"

30.1.2020, 05:55 Uhr
Nicht jede alte Straße ist eine

© Foto: Stadt Schwabach

Nicht jede alte Straße ist eine

© Foto: Stadt Schwabach

Die "Strabs" ist Geschichte, was aber ist mit der "Strebs"? Die Diskussion über Straßenausbaubeiträge (Strabs) und Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) hat nicht nur wegen der ähnlich klingenden Abkürzungen in vielen bayerischen Städten für Verwirrung und manchen Ärger gesorgt. Auch in Schwabach:

Solche Post wünscht sich niemand. Gegen Jahresende haben die Grundstückseigentümer in der Theodor-Heuss-Straße Briefe von der Stadt bekommen. Die sogenannte "Anhörung" vor dem Endbescheid mit der vorläufigen Kalkulation für den erfolgten Straßenausbau. Je nach Grundstücksgröße und Bebauung kommen schnell einige tausend Euro als Erschließungsbeitrag zusammen.

Aus Sicht der Stadt ist dieses Vorgehen völlig normal, weil rechtlich vorgeschrieben. Schließlich geht es hier nicht um die Straßenausbaubeiträge, sondern um Erschließungsbeiträge.

Zur Erinnerung: Die Straßenausbaubeiträge wurden mit Jahresbeginn 2018 abgeschafft. Zuvor waren sie für die Sanierung von Straßen erhoben, die bereits vor Jahren erstmalig hergestellt und von den Grundstückseigentümern bereits bezahlt worden waren.

Erhalten dagegen blieben die Erschließungsbeiträge für Straßen, bei denen diese erstmalige Herstellung noch nicht erfolgt ist. Laut Baurecht zahlt die Stadt zehn Prozent der Kosten, 90 Prozent dagegen werden auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.

"Von Anfang an völlig klar"

"Es war von Anfang an völlig klar, dass es sich bei der Theodor-HeussStraße ebenso wie beim ganzen Bereich am Kappelberg um einen Erstausbau und damit um zu zahlende Erschließungsbeiträge handelt", erklärt Stadtbaurat Ricus Kerckhoff auf Tagblatt-Nachfrage.

Einige Grundstückseigentümer bekamen daran aber ihre Zweifel. Sie verwiesen auf eine Neuregelung in Bezug auf sogenannte "Altstraßen", also Altfälle, die CSU und Freie Wähler im Februar vergangenen Jahres im Landtag verkündet hatten.

Ausnahme für Altstraßen möglich

Doch ist nicht jede alte Straße auch eine solche "Altstraße". Der entscheidende Punkt: "Diese Regelung bezieht sich auf Straßen, deren Ersterschließung vor mehr als 25 Jahren begonnen, aber dann nicht abgeschlossen wurde", erklärt Kerckhoff.

Für solche Altfälle stehe es nun den Städten und Gemeinden bis 31. März 2021 völlig frei, die Grundstückseigentümer zur Kasse zu bitten oder nicht, hieß es von CSU und Freien Wählern. Ein Wohltat für die Bürger also, so die Botschaft, und eine klare Regelung.

"Ganz fiese Tour"

Beim Bayerischen Gemeindetag sieht man das ganz anders. Dessen Präsident Uwe Brand sprach von "einer ganz fiesen Tour von CSU und Freien Wählern" und einer "politischen Pirouette, um sich bei den Wählerinnen und Wählern vor der Kommunalwahl Liebkind zu machen". Den "schwarzen Peter erhielten die Kommunalpolitiker". Viele Städte und Gemeinden könnten sich den Verzicht auf die Erschließungsbeiträge gar nicht leisten. Und die Lage in Schwabach?

"Wir haben hier viele alte Straßen, die noch nicht erstausgebaut sind", sagt Kerckhoff. "Das galt auch für die Theodor-Heuss-Straße", ergänzt Simone Wenzl-Musch, die Leiterin des Bauverwaltungsamtes. "Die Planungen haben erst 2011 begonnen. Vorher hatten wir nur ein Provisorium." Das heißt: Es handele es sich nicht um einen Altfall im Sinne der Neuregelung.

Nur 106 000 Euro Ausgleich

Und selbst wenn dies der Fall wäre, könne sich die Stadt den Verzicht auf die Einnahmen nicht leisten. Das betonen auch OB Matthias Thürauf und Kämmerer Sascha Spahic.

Grund: Der Freistaat zahle zwar als Ausgleich für die bereits abgeschaffte Straßenausbaubeiträge eine Pauschale. Doch Schwabach habe 2019 ganz 106 000 Euro erhalten, so Kerckhoff. "Alleine die Sanierung der Neutor-, Friedrich- und Hördlertorstraße kostet aber einige Millionen."

Ab 2021 ändert sich die Rechtslage nochmals. Die genannten Altfälle können dann nicht mehr abgerechnet werden. "Dann müssen wir differenzieren und Straße für Straße anschauen, was ein solcher Altfall ist, ob also mit der Erschließung zumindest begonnen worden ist — wie der Unterbau aussieht, ob es schon Bordsteine gibt und so weiter", erklärt Ricus Kerckhoff. "Klar ist, dass dann auf die Stadt erheblich mehr Kosten zukommen."

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