Schwabach und Landkreis Roth: Flickenteppich in Sachen Maskenpflicht?

6.11.2020, 13:42 Uhr

Zwar gilt grundsätzlich nach den Herbstferien für Grundschüler diese Maskenpflicht auch im Unterricht. Doch zumindest im Landkreis Roth könnten einzelne Schulen Ausnahmen beantragen – und würden damit zumindest bei Landrat Herbert Eckstein auf Wohlwollen stoßen. Allerdings muss vor einem O.k. der Regierung das Gesundheitsamt prüfen, ob wirklich eine Sondersituation vorliegt – und ob es dann ein passendes Hygienekonzept gibt.

Wie berichtet, hatte der Landrat schon vor Beginn der Herbstferien eine Ausnahmegenehmigung für alle Grundschulen im Landkreis Roth beantragt. Die hatte es – befristet bis kommenden Montag, also genau einen Schultag lang – auch gegeben.

Doch am Donnerstag trat dann Kultusminister Michael Piazolo vor die Mikrophone. Seitdem gibt es keine landkreisweiten Ausnahmen mehr, sondern höchstens in begründeten Einzelfällen.

Wie diese begründeten Ausnahmefälle aussehen könnten? Das Landratsamt will zunächst einmal ein Stimmungsbild bei den Leiter*innen der über 20 Grundschulen im Landkreis Roth einholen. Dann wird man weitersehen, hieß es gestern.

Schwabach: keine Ausnahme

Die Lage in Schwabach: "Es bleibt bei der Maskenpflicht für Grundschüler auch im Unterricht." Das hat Jürgen Ramspeck, der Pressesprecher der Stadt, auf Anfrage nochmals deutlich gemacht. In der jüngsten Stadtratssitzung hatte Dr. Markus Hoffmann (FW) nachgefragt, ob sich auch die Stadt, wie der Landkreis, sich um eine Ausnahmeregelung bemühe.

"Viele Eltern bewegt das", sagte Hoffmann. "Auch wir haben in dieser Frage Kontakt zur Regierung von Mittelfranken aufgenommen", erklärte Oberbürgermeister Peter Reiß. "Die Antwort war: ,Für eine Ausnahme muss ein lokal begrenztes Infektionsgeschehen vorliegen.‘" Also etwa in einem Heim, das abgeschirmt werden könnte. In Schwabach aber ist die Situation anders: "Bei uns ist das Geschehen nach Auskunft des Gesundheitsamts diffus", so Reiß. Eine Ausnahme könne es daher leider nicht geben.

In dieser Woche hat Reiß erneut mit der Regierung gesprochen. Die hat auf die ganz aktuelle Regelungen der neuen 8. Infektionsschutzverordnung verwiesen.

Die verlangt für Ausnahmen eine "spezifische Sondersituation". "Die haben wir aber nicht", so Ramspeck. Das Signal der Regierung sei daher klar: "Ein Antrag hätte kaum Aussicht auf Erfolg."

Corona bei Regens Wagner

Derweil ist das Coronavirus zum zweiten Mal in einer großen Behinderteneinrichtung im Landkreis nachgewiesen worden. Diesmal traf es Regens Wagner in Zell bei Hilpoltstein. Eine Mitarbeiterin wurde positiv getestet. Bei zehn Kindern aus der Wohnanlage Sonnenhof und sechs Mitarbeitern wurden deshalb am Donnerstag Tests durchgeführt, deren Ergebnis gestern noch nicht vorlag. Die Betroffenen müssen vorerst in Quarantäne bleiben. Die Kinder werden nach den Herbstferien noch eine Woche schulfrei haben.

Die Kinder im Sonnenhof haben teils Mehrfachbehinderungen und gelten deshalb als besonders gefährdet. Sorgen bereitet der Einrichtungsleiterin Heike Klier auch die Tatsache, dass viele ältere behinderte Menschen in Zell leben.

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