Schwabacher Krankentransport: Angehörige weisen Vorwürfe zurück

15.11.2019, 11:17 Uhr

Unlängst berichteten wir über einen Krankentransport in Schwabach. Ein 81-jähriger Mann war mehrere Stunden im Krankenwagen unterwegs, weil bei seiner Wohnung zunächst niemand anwesend war, um die Tür zu öffnen. Laut Polizei Schwabach, die daraufhin eingeschaltet wurde, hatte das Krankenhaus die Angehörigen informiert. Diese seien aber nicht dagewesen. Die Situation kulminierte im Krankenhaus, wo die Angehörigen dann vorstellig wurden. Erst nach hitzigen Diskussionen waren die Angehörigen bereit, den Senior in seine Wohnung zu lassen.

Nun hat sich die Anwältin der Angehörigen bei uns gemeldet, um deren Sicht der Dinge zu schildern. Ein Knackpunkt ist die Frage, ob die Angehörigen von der Entlassung des Mannes Bescheid wussten. Das Krankenhaus habe die Angehörigen darüber nicht informiert, heißt es in dem Schreiben der Anwältin. Diese seien zufällig nicht zuhause gewesen, nicht absichtlich. Krankenhaus-Pressesprecher Thomas Schaller antwortete auf die diesbezügliche Tagblatt-Nachfrage, man könne vonseiten des Krankenhauses aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht dazu keine Angaben machen.

Seit Jahren gekümmert

Darüber hinaus schildern die Angehörigen ihren Standpunkt wie folgt: Man habe sich, ohne offiziell als Betreuer bestellt zu sein, seit Jahren um den 81-Jährigen gekümmert. Dieser habe sich nach einem Sturz zunächst tagelang geweigert, einer Krankenhauseinlieferung zuzustimmen. Schließlich habe er in äußerst schlechtem und verwirrtem Zustand doch eingeliefert werden müssen. Man habe den Mann mehrfach im Krankenhaus besucht.

Ein vom Amtsgericht Schwabach auf Betreiben der Angehörigen in Auftrag gegebenes Gutachten habe zudem ergeben, dass der Mann aufgrund seines Zustands nicht in sein häusliches Umfeld entlassen werden könne. Für die Angehörigen sei klar gewesen, heißt es vonseiten der Anwältin, dass der Mann im heimischen Umfeld nicht alleingelassen werden kann. Man sei davon ausgegangen, dass er in eine Kurzzeitpflege gebracht werden würde.

"In unzumutbarer Weise beschimpft"

Als die Angehörigen an besagtem Tag von der Entlassung erfuhren, seien sie sofort ins Krankenhaus gekommen. Tatsächlich habe man davor gewarnt, den Mann zu entlassen. Der Grund sei allerdings gewesen, dass man ihn vor einem weiteren Sturz schützen wollte. Nachdem dieser Einwand von Polizei und Krankenhaus abgewiesen worden sei, habe man den Mann mit nach Hause genommen.

Wichtig ist den Angehörigen, so die Anwältin in ihrem Schreiben, dem Eindruck entgegenzutreten, man habe dem Mann den Zutritt zu seinen eigenen Wohnräumen aus reiner Boshaftigkeit verweigert. Hätten die Angehörigen Bescheid gewusst, hätten sie den Mann auch abgeholt, heißt es. Man sei an besagtem Tag von Polizeibeamten und Klinikpersonal "in völlig unzumutbarer Weise beschimpft" worden.

Die Einlassungen der Angehörigen rücken den Vorfall in ein anderes Licht – von unserer Seite kann aber letztlich nicht geklärt werden, ob die Angehörigen von der geplanten Entlassung Bescheid wussten und wie die Konfrontation im Krankenhaus genau abgelaufen ist.

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