Trauriges Jubiläum: 50 Jahre straffällig

9.10.2019, 15:00 Uhr
Hier hatte der Verurteilte in den vergangenen 50 Jahren schon öfter zu tun.

© Thomas Correll Hier hatte der Verurteilte in den vergangenen 50 Jahren schon öfter zu tun.

1969 wurde Heiko M. (Name geändert) zum ersten Mal nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. 20 Einträge hat der gelernte Techniker mittlerweile im Bundeszentralregister gesammelt. Nicht gut für ihn.

Der 64-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 60 mal 40 Euro eingelegt. Die Richterin legte ihm zwar zu Beginn der Verhandlung nahe, den Einspruch zurückzuziehen, denn "sonst könnte es teurer werden für Sie". Er habe das nicht gesagt, blieb der Angeklagte aber bei seiner Haltung und meinte, dass er "das bis zum Ende durchziehen wird".

Frau blockiert und beschimpft

Es war Mitte Mai dieses Jahres, als Heiko M. in das Häfnersgässchen in Schwabach einfahren wollte. Da kam ihm aber – trotz Einbahnstraße – eine 44-jährige Frau (unerlaubt) rückwärts entgegen, die in die Kappadocia zurückfahren wollte.

Das erboste M. so sehr, dass er die Verkäuferin laut deren Aussage mindestens fünf bis acht Minuten an der Weiterfahrt blockierte und sie ununterbrochen beschimpfte: "Ich bin gar nicht zu Wort gekommen", sagte die Zeugin. Sie solle "die Fresse halten" und sie sei "blöd", habe der Angeklagte gesagt.

Ein Vokabular, das der Staatsanwalt als Beleidigung einstufte.

Die Frau war unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei gefahren. "Es muss so heftig gewesen sein, dass sich die 44-Jährige gleich zur Dienststelle begeben hat", meinte Richterin Andrea Martin. Sie glaubte der Zeugin, die keinerlei Belastungseifer zeigte und sehr sachlich auf alle Fragen des Gerichts und des Staatsanwaltes antwortete.

Dabei ging es ja um Aussage gegen Aussage. Heiko M. habe sich in seinen Aussagen widersprochen, sagte Martin später bei der Urteilsbegründung. Vom geschlossenen Fenster, von dem der Angeklagte anfangs gesprochen hatte – bis zur Aussage, dass er der Falschfahrerin bei geöffneter Autotüre empfohlen habe, noch einmal eine "Fahrschule zu besuchen" seien viele Widersprüche zu erkennen.

Das Ende war die Verurteilung zu 60 mal 45 Euro Geldstrafe. Dass der Angeklagte der Richterin selbst bei der Urteilsverkündung ins Wort fiel, wertete Martin als weiteres Indiz, dass M. "Widerspruch nicht ertragen kann."

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