Gemeinderat

Sengenthal: Ärger mit Stützmauern

10.6.2021, 15:59 Uhr
Ortsschild Sengenthal

© Wolfgang Fellner Ortsschild Sengenthal

Gleich bei fünf Bauanträgen musste sich der Gemeinderat mit dem Thema Stützmauern befassen. Pikantes Detail: Vier der zu genehmigenden Stützmauern waren bereits errichtet oder weitgehend fertiggestellt worden, in einem dieser Fälle hatte das Landratsamt daraufhin einen Baustopp ausgesprochen.

Im Baugebiet Reichertshofen hatte ein Bauherr zunächst eine zwei Meter hohe Stützmauer errichten wollen. Dies hatte der Gemeinderat vor einiger Zeit abgelehnt und auf die Vorgaben des Bebauungsplanes hingewiesen. Auch in der ursprünglichen Baugenehmigung war ausdrücklich festgehalten, dass Stützmauern unzulässig sind und Höhenunterschiede über Geländeausgleich und Böschungen abgefangen werden dürfen. Der Bauherr fand sich damit nicht ab, sondern errichtete die Mauer trotzdem, wenn auch „nur“ 1,2 Meter hoch. Dies wiederum fand sein Nachbar nicht schön, zumal dessen Nachbar auf der anderen Seite es dem ersten Bauherrn gleich getan und ebenfalls eine Stützmauer aus L-Steinen errichtet hatte.

Baustopp verhängt

Angesichts des Baustopps und der drohenden Rückbaupflicht hatten sich die drei Beteiligten im Rahmen einer nachbarschaftlichen Vereinbarung geeinigt und der mittlere Grundstücksbesitzer die Mauern akzeptiert, auch wenn er nun wohl oder übel ebenfalls in die Höhe gehen muss. Dennoch stand der Gemeinderat vor der Entscheidung, den Schwarzbau nicht zu genehmigen oder aus Gründen der Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit doch zuzustimmen. VG-Leiter Josef Möges warnte davor, Präzedenzfälle zu schaffen: „Da gab es eine Festsetzung im Bebauungsplan, die Mauer wurde abgelehnt und dann trotzdem gebaut – wenn das in Reichertshofen so durchgeht, werden in Buchberg ganz krasse Stützmauern gebaut.“

Während Jonas Fersch angesichts des Geländeprofils Verständnis für den Mauerbau zeigte, konterte Thomas Klein: „Ich hab auf meinem Grundstück mehr Gefälle und keine Stützmauer gebraucht.“ Martin Panzer gab zu Bedenken, dass bei einer 1,20 Meter hohen Mauer eine zusätzliche Absturzsicherung nötig sei und damit der nächste Präzedenzfall im Raum stünde. Ein grundsätzliches Problem ist nach Ansicht des Gemeinderats, dass Planer zunehmend Häuser entwerfen, ohne das Grundstück vorher anzuschauen. Dies bestätigte sich im Brief der Antragsteller an das Gremium: In ihrem Bauplan sei ein Höhenunterschied von einem Meter eingezeichnet gewesen, real seien es jedoch 1,8 Meter. Sie hätten deshalb die Mauer gebaut, weil mit einer Böschung zu viel nutzbare Fläche verloren ginge. Die Kosten für einen Rückbau könnten sie sich jedoch nicht leisten.

"Gemeinde getäuscht"

Nach langem Ringen genehmigte der Gemeinderat schließlich mit 11:6 Stimmen diese Mauer und ebenso die auf dem übernächsten Grundstück. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde auch die nächste Stützmauer im Reichertshofener Baugebiet Glasberg II legalisiert, obwohl Stephan Kratzer als einer der Gegner betonte: „Da wird die Gemeinde getäuscht und da wird der Nachbar getäuscht, der den Bauantrag unterschrieben hat.“ Das 22 Meter breite und 1,3 Meter hohe Bauwerk mit Treppe zum Bolzplatz war im Genehmigungsplan nicht vorhanden. Nachträglich – und wieder gegen sechs Stimmen – wurde auch die vierte ungenehmigte Stützmauer in Reichertshofen erlaubt.

Wesentlich weniger Probleme hatte der Gemeinderat mit der fünften Stützmauer: Nicht nur, dass der Bauherr hier erst den Antrag stellte, statt gleich zu bauen. Das Vorhaben am Unteren Ring fällt auch mit 80 Zentimeter Höhe und geringer Länge geradezu zierlich aus und ist hinter dem Lärmschutzwall praktisch unsichtbar. Da auch alle Nachbarn unterschrieben hatten, genehmigte der Gemeinderat die Mauer gegen eine Stimme.

Keine Kommentare