Sicheres Silvester: Verbotszonen in Nürnberg und Fürth

31.12.2018, 14:23 Uhr
Kontrollen an der Nürnberger Burg: Die Polizei achtete darauf, dass niemand Raketen oder Böller mitnahm.

© Eduard Weigert Kontrollen an der Nürnberger Burg: Die Polizei achtete darauf, dass niemand Raketen oder Böller mitnahm.

In mehreren bayerischen Großstädten gelten in der Silvesternacht auch heuer Verbotszonen für Feuerwerk und Glasflaschen. Die Gründe dafür sind in der Regel der Schutz historischer Bauwerke in den Innenstädten, und um das Verletzungsrisiko der Bürger durch Pyrotechnik und andere gefährliche Gegenstände im dichten Gedränge zu senken.

Die Kleeblattstadt Fürth hat dieses Jahr ihr Jubiläum "200 Jahre eigenständig" gefeiert - und zum Abschluss gibt es deshalb eine städtische Silvesterfeier, für die besondere Regelungen gelten. Auf und um die Veranstaltungsflächen an der Fürther Freiheit, dem Kohlenmarkt und dem Dreiherrenbrunnen sei deswegen das "Mitbringen von Gläsern oder Flaschen sowie das Mitbringen und Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt" heißt es in einer Bekanntmachung der Stadt. Dieses Verbot gilt vom Silvesternachmittag ab 17 Uhr bis zum 1. Januar um 2 Uhr. Das Verbot betrifft auch den Ausschank - bis auf heiße Getränke in Tassen dürfen keine zerbrechlichen Gegenstände ausgegeben werden.



In Nürnberg dagegen sind seit 2001 im Bereich der Burg Feuerwerkskörper verboten. Nachdem die Lorenzkirche in den vergangenen Jahren immer wieder gezielt beschossen wurde, hat jetzt das Ordnungsamt einen neuen Verbotsbereich rund um die Lorenzkirche festgelegt. Der werde von der Polizei besonders kontrolliert, hieß es.

Silvester: So ist die Lage in Regensburg und Würzburg

In Augsburg gibt es eine Schutzzone im Bereich der Innenstadt seit dem vergangenen Jahr. Dort ist das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik, die Mitnahme von Glasflaschen, Bierkrügen sowie anderer potenziell gefährlicher Gegenstände nicht mehr erlaubt. Die Verordnung gilt nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr und hat eine Gültigkeit von 20 Jahren, wie die Stadt mitteilte. Grundsätzlich gilt bundesweit die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz: Nur am 31. Dezember und am 1. Januar darf überhaupt Feuerwerk von jedermann entzündet werden, niemals jedoch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandgefährdeten Gebäuden.

 

In der Regensburger Altstadt gibt es - neben der allgemeingültigen Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz - zwar kein generelles Verbot von Feuerwerk. Seit mehreren Jahren ist aber die Steinerne Brücke in der Silvesternacht gesperrt und ebenso ein kilometerlanges Areal an der Donau zwischen Eisernem Steg und Eiserner Brücke, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Auf und unterhalb der Brücke sei es vor einigen Jahren zu solch einem Gedränge gekommen, dass Menschen durch Feuerwerk und Glasscherben verletzt wurden.

Ganz ähnlich ist es in Würzburg, dort ist zwischen Alter Mainbrücke, Marktplatz, Augustinerstraße und Kiliansdom das Mitnehmen von Glasflaschen und Feuerwerk seit 2003 tabu. Auch in Bamberg gibt es solche Sperrzonen: Feuerwerk-Verbot herrscht am Domplatz, Kloster Michaelsberg und Altenburg, wobei letztere beide seit 2010 in der Silvesternacht für den Publikumsverkehr gesperrt sind. Auf dem Domplatz seien Feuerwehr und Polizei im Einsatz, um mögliche Gefahren abzuwehren.

In der Landeshauptstadt München ist das Böllern in der Innenstadt grundsätzlich nicht eingeschränkt - allerdings ist es rund um die Allianz Arena, das Grünwalder Stadion, am Dantestadion sowie im Olympiapark komplett verboten, Feuerwerkskörper zu zünden. Keine Verbotszonen für Feuerwerk oder Glasflaschen gibt es laut der epd-Umfrage hingegen in Hof, Aschaffenburg, Schweinfurt, Bayreuth und Ingolstadt.

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