Gilt jetzt auch für den Landkreis Roth

So kommen Betroffene aus Franken ab sofort an Flut-Soforthilfen des Staates

3.8.2021, 12:08 Uhr
Zahlreiche Menschen in der Region waren von dem verheerenden Hochwasser am 9. Juli betroffen. Ab 21. Juli können die Betroffenen die Flut-Soforthilfen abrufen.

© Jan Wagner, NN Zahlreiche Menschen in der Region waren von dem verheerenden Hochwasser am 9. Juli betroffen. Ab 21. Juli können die Betroffenen die Flut-Soforthilfen abrufen.

"Wir lassen die Menschen in dieser schweren Situation nicht im Stich. Aufwändige Nachweise sind nicht erforderlich", kündigte Füracker an. Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder ist zunächst das jeweilige Landratsamt.

Entsprechende Formulare können, so heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums, bei den zuständigen Behörden direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder kann nach Absprache auch in bar erfolgen.

Wiederbeschaffung von Hausrat

In einem ersten Schritt konnten Bewohner der Landkreise Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt, Hof und Berchtesgadener Land die Hilfen beantragen. Dort waren die Menschen besonders schwer durch die Flutkatastrophe betroffen. Bäche und Flüsse waren über weite Teile über die Ufer getreten und haben schwere Überflutungen sowie zum Teil Erdrutsche ausgelöst.

Am 3. August dann erweitert die Staatsregierung den Empfängerkreis auf folgende Landkreise: Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg. Damit könnten von Mittwoch (4. August) an auch Hochwasser-Betroffene aus diesen Landkreisen die Soforthilfen beantragen, teilte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag mit.

Zur Linderung der ersten Not wird eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5.000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt. Hinzu kommt eine Soforthilfe für "Ölschäden an Gebäuden" von bis zu 10.000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.

Bis zu 100 Prozent aus dem Härtefonds

In besonderen Fällen, in denen Menschen durch die Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, sind noch umfangreichere Hilfen möglich. In diesen Fällen können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden.


Ipsheim war mit am stärksten getroffen


Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen verschiedene steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen. So können im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden.

Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist dann das jeweils zuständige Finanzamt.

Der Artikel wurde am 3. August um 12.15 Uhr aktualisiert.

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