Staatsanwalt im Mollath-Fall soll befangen sein

4.3.2013, 19:30 Uhr
Grüne und Freie Wähler im Bayerischen Landtag haben dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich im Fall Mollath Befangenheit vorgeworfen.

Grüne und Freie Wähler im Bayerischen Landtag haben dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich im Fall Mollath Befangenheit vorgeworfen.

Grüne und Freie Wähler im Bayerischen Landtag haben dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich im Fall Mollath Befangenheit vorgeworfen. Dem Juristen müsse daher der Fall entzogen werden, forderten beide Parteien am Montag in einer gemeinsamen Stellungnahme. Auffällig sei nicht nur das ständige Bemühen Nerlichs, „Herrn Mollath als wirren Charakter darzustellen“.

Sondern Nerlich gehöre auch zu denen, die es bis zum heutigen Tage für richtig hielten, Gustl Mollaths seinerzeitigen Hinweisen zu Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen zu sein. Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Mehrere Gutachter haben ihm Gefährlichkeit bescheinigt. Brisant ist der Fall, weil Mollath 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein.

"Absolut inakzeptabel"

Die Staatsanwaltschaft leitete keine Ermittlungen ein, doch eine vor kurzem bekanntgewordene Untersuchung der Bank bestätigte manche Vorwürfe. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) veranlasste Ende November 2012, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird. Grüne und Freie Wähler halten es für „absolut inakzeptabel“, dass der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg im Verfahren Gustl Mollath ausgerechnet Generalstaatsanwalt Nerlich zur Überprüfung vorliege. Schließlich sei Nerlich durch „erschreckende Einseitigkeit“ zulasten von Gustl Mollath aufgefallen, betonte Grünen-Fraktionschef Martin Runge.

Zudem habe Nerlich in der Vorwoche im Verfassungsschutzausschuss des Landtags offenbar die Unwahrheit gesagt. Das bayerische Justizministerium wies die Vorwürfe am Montag umgehend zurück. „Ohne auch nur den geringsten Beweis für Befangenheit oder sonstiges rechtswidriges Verhalten wird hier versucht, einen Staatsanwalt öffentlich zu diskreditieren“, heißt es in einer Stellungnahme des Merk-Ministeriums. Die Grünen und die Freien Wähler blieben jeden Beleg dafür schuldig, woraus konkret sich eine Befangenheit des Generalstaatsanwalts Nerlich ergeben soll und in welchem konkreten Punkt er im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags die Unwahrheit gesagt haben soll.

Die Vorwürfe der beiden Parteien basieren unter anderem auf Hinweisen von Mollaths Anwalt Gerhard Strate, die auch der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Der Jurist beschuldigt unter Hinweis auf die ihm vorliegenden Akten auch den Präsidenten des bayerischen Landesamtes für Steuern, Roland Jüptner, in der Vorwoche im Landtagsausschuss die Unwahrheit gesagt zu haben. Jüptners Hinweis vor dem Ausschuss, es habe im Fall Mollath nach einem Anruf von Steuerfahndern beim Nürnberger Landgericht im Jahr 2004 keinen Aktenvermerk der Fahnder gegeben, widerlegten eindeutig die Akten, betonte Strate am Montag.

Das Landesamt für Steuern erklärte am Montagabend, Behördenchef Jüptner habe bei seiner Aussage vor dem Landtagsausschuß auf die Erinnerung des damaligen Leiters der Steuerfahndungsstelle Bezug genommen. Zudem habe Jüptner lediglich behauptet, «dass es keinen Aktenvermerk gibt, in dem eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren schriftlich niedergelegt worden ist», heißt es der Erklärung der Landesbehörde. Zudem handele es sich um eine handschriftliche Notiz und nicht um einen Aktenvermerk. Außerdem: «Über das Thema der Sicherungsverwahrung entscheidet die Justiz und nicht die Steuerbehörden.»

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