Neustadt: Unterstützung der Einzelhändler bei Alternativangeboten

21.1.2021, 20:32 Uhr
Wirtschaftsförderer Harald Heinlein: Die Kreisstadt vermittelt Angebote des heimischen Handels auf „vielen Kanälen“.

Wirtschaftsförderer Harald Heinlein: Die Kreisstadt vermittelt Angebote des heimischen Handels auf „vielen Kanälen“.

Die Kreisstadt unterstützt die heimischen Unternehmen mit dem Überblick ihrer Angebote und vermittelt diese "auf allen Kanälen" den Kunden, denen nun die "Click/Call & Collect – Abholung" vorbestellter Waren in Neustädter Ladengeschäften wieder möglich ist.

Unterstützung der Einzelhändler

Nachdem Einzelhändler, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, ihre Waren seit dem 11. Januar nun auch per "Click & Collect" beziehungsweise "Call & Collect" wieder vertreiben dürfen, hat die Stadt Neustadt nach Auskunft ihres Wirtschaftsförderers Harald Heinlein eine Umfrage bei den vom Lockdown betroffenen Ladengeschäften durchgeführt. Mit dieser sammelte sie deren Angebote, um sie den Kunden auf verschiedenen Kanälen - unter anderem in Printmedien, auf facebook und natürlich auf der städtischen Homepage www.neustadt-aisch.de - näherzubringen.

Überblick für die Kunden

Damit möchte die städtische Wirtschaftsförderung die heimischen Unternehmen unterstützen und den Kunden einen Überblick über die Angebote heimischer Unternehmen geben, so Harald Heinlein. Damit müssten diese nicht mehr nur auf den großen Internetplattformen suchen, "sondern können mit ihrem Einkauf aktiv dazu beitragen, den stationären Einzelhandel und die heimische Geschäftswelt mit all ihren Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu erhalten".

Weitere Unternehmen können teilnehmen

Die Liste werde natürlich fortgeschrieben, falls also weitere Neustädter Unternehmen ihre Serviceangebote wie "Click & Collect", "Call & Collect" oder Lieferdienste hier bewerben wollten, betonte Heinlein gegenüber NN-Online. Der entsprechende Erfassungsbogen sei ebenfalls auf der Startseite der städtischen Homepage zu finden.

Strikte Hygienemaßnahmen gelten auch hier

"Click & Collect" beziehungsweise "Call & Collect" bedeutet nach Auskunft des Wirtschaftsförderer, dass die Kunden die online oder per Telefon bestellten Artikel unter folgenden Voraussetzungen vor Ort abholen dürften. So sei strikt ein Schutz- und Hygienekonzept einzuhalten, das Einzelhändler schriftlich ausarbeiten müssten. Im Schutz-und Hygienekonzept seien insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden beispielsweise durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden würden.

"Die Bereitstellung von Waren zur Abholung darf nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden. Die Verkaufsräume als solche dürfen nicht für die abholende Kundschaft geöffnet werden", betont Heinlein. Für die Kunden und ihre Begleitpersonen gelte die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Darüber hinaus bleibe "in Bayern das Einkaufen weiterhin ein zulässiger Grund, den 15-Kilometer-Radius in Corona-Hotspots mit sehr hohen Infektionszahlen zu verlassen. Der 15-Kilometer-Radius bezieht sich in Bayern ausschließlich auf touristische Tagesausflüge".

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