Sturmhaube und Pistole auf Junggesellenabschied: Polizei umstellt Anwesen

16.6.2019, 11:57 Uhr

Es war Samstagmittag, als ein 27-Jähriger aus Amorbach im unterfränkischen Landkreis Miltenberg völlig aufgelöst den Notruf wählte und den Beamten mitteilte, bei ihm seien Einbrecher im Haus, die Gegenstände zerstören würden. Noch während der Einsatz anlief, stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei den vermeintlichen "Einbrechern" um Freunde des 27-Jährigen handelte. Wie die Polizei mitteilt, hatten die Männer den angehenden Bräutigam zu dessen Junggesellenabschied abholen und erschrecken wollen.

Weniger glimpflich verlief ein Vorfall in Nordheim vor der Rhön im Landkreis Rhön-Grabfeld. Dort hatte gegen 10 Uhr eine Autofahrerin beobachtet, wie ein maskierter und mit Pistole bewaffneter Mann zu einem Hauseingang lief und die Türe des Anwesens geöffnet wurde. Mehr konnte die Dame nicht mehr sehen, da sie weiterfahren musste. Sie verständigte die Polizei in Mellrichstadt, die mit Unterstützung der umliegenden Dienststellen mit mehreren Streifenwagenbesatzungen ausrückte. Wie die Polizei mitteilt, trafen die Beamten niemanden an. Auch den Hauseigentümer und seine zukünftige Gattin konnten sie telefonisch nicht erreichen.

Anwesen umstellt

Da eine Straftat zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde das Anwesen umstellt. Schließlich erreichten die Beamten den Hauseigentümer dann doch und trafen ihn am Bahnhof des Ortes an. Hierbei stellten die Beamten fest, dass es nie einen Überfall gegeben hatte. Die Scheinbare Entführung war im Rahmen eines Junggesellenabschiedes. inszeniert worden. Der Trauzeuge hatte hierbei mit einer Sturmhaube maskiert und mit einer Schreckschusspistole bewaffnet an der Haustüre geklingelt, um den Bräutigam zu erschrecken. Anschließend hatte sich die Männergruppe – mittlerweile ohne Maskierung und Schusswaffe - zum Bahnhof in Mellrichstadt begeben, um dort den Ausflug zu starten.

Da dem Bräutigam von seinen Freunden zudem das Mobiltelefon abgenommen worden war, hatten die Polizisten ihn zuerst nicht erreichen können. Den 26 Jahre alten Trauzeugen, der die Schreckschusspistole zwar legal besitzt, für das Führen in der Öffentlichkeit allerdings keine Erlaubnis, einen sogenannten "kleinen Waffenschein" vorweisen kann, erwartet nun ein Strafverfahren. Die Waffe wurde durch die Beamten sichergestellt. Die Polizei prüft derzeit, ob dem 26-Jährigen die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden.


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