Mehrere Möglichkeiten

Testpflicht in bayerischen Kitas: Das müssen Eltern ab sofort beachten

10.1.2022, 11:20 Uhr
Seit 10. Januar 2022 gilt auch in allen bayerischen Krippen und Kindergärten eine Testpflicht. Die Tests können entweder zu Hause von den Eltern durchgeführt werden oder vor Ort in der Einrichtung.

© Peter Kneffel, dpa Seit 10. Januar 2022 gilt auch in allen bayerischen Krippen und Kindergärten eine Testpflicht. Die Tests können entweder zu Hause von den Eltern durchgeführt werden oder vor Ort in der Einrichtung.

Mittlerweile findet sich die Kita-Regelung in der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Da sich Kinder unter fünf noch nicht gegen Covid-19 impfen lassen können, gilt in Kindertagesstätten eine Testpflicht.

Die Testpflicht gilt seit dem 10. Januar drei mal die Woche für alle Kinder ab einem Jahr, die an Angeboten von Kindertageseinrichtungen, heilpädagogischen Tagesstätten oder Kindertagespflegestellen teilnehmen. Für sie gibt es hauptsächlich zwei Möglichkeiten:

- die Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten zeigen drei Mal pro Woche die Testkassette eines Schnelltests oder eines negativen PCR- oder einen Antigentests vor oder
- die Eltern tragen nach jeder Testung - ebenfalls drei Mal pro Woche - in ein von der Kita zur Verfügung gestelltes Formular das Testdatum sowie das Ergebnis ein und zeigen das unterschriebene Formular vor Beginn der Betreuung vor.

Außerdem können Kinder auch an Pool-Tests teilnehmen, vorausgesetzt die Kindertagesstätte bietet das an. Dies ist laut Stadt Nürnberg allerdings in den wenigsten Einrichtungen der Fall. Falls diese Pool-Tests allerdings angeboten werden, müssen Eltern ihre Kinder daheim nicht mehr testen. "Eine erhebliche Ausweitung von Pooltests in Nürnberg kann aufgrund der großen Zahl an Kindertageseinrichtungen nicht zentral von der Stadt Nürnberg organisiert werden", heißt es von der Stadt Nürnberg.

Wenn die Eltern Selbsttests mit dem Kind machen wollen, ist seit dem 10. Januar dreimal wöchentlich ein neuer Test notwendig. Bereits seit dem Sommer können sich die Eltern hierfür Berechtigungsscheine von der Kita mitgeben lassen, mit denen sie sich in den Apotheken kostenlose Selbsttests abholen können. Diese Regelung wurde über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert. Bei Antigen- und PCR-Tests muss man seltener testen, allerdings lassen nicht alle Teststellen Kinder unter drei Jahren zu. Hier muss man sich also vorab informieren, wo genau ein Test möglich ist. Kinderärzte testen in der Regel auch Kleinkinder und Säuglinge.

Ohne negativen Testnachweis dürfen Kinder nicht in ihrer Kindertageseinrichtung betreut werden.

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