Tödlicher Raser-Unfall: Münchner Polizei kontert Vorwürfe

17.11.2019, 18:30 Uhr
Tödlicher Raser-Unfall: Münchner Polizei kontert Vorwürfe

© Sven Hoppe/dpa

Mehrere Grablichter stehen an der Aindorferstraße in München, dazwischen liegen Kuscheltiere, Blumen, kleine Bildchen. Am Samstagabend wurde hier ein 14-Jähriger gemeinsam mit seinem Freund (16) von einem Auto erfasst. Der Wagen, das zumindest ist der aktuelle Ermittlungsstand, fuhr auf der Gegenfahrbahn, die Jugendlichen hatten Grünlicht - mit dem herannahenden BMW konnten sie wohl nicht rechnen. Der Fahrer wollte vor einer Kontrolle flüchten, raste nach Angaben der Münchner Polizei mit bis zu 100 Stundenkilometern durch den Westen der Stadt, ignorierte Ampeln. Bei der Kollision wurden die beiden Jugendlichen schwer verletzt. Der Jüngere verlor wenig später in einem Krankenhaus sein Leben.


Mordwaffe Auto: Warum der Haftbefehl von München berechtigt ist


Der tödliche Unfall sorgte bundesweit für Schlagzeilen, auch, weil der Fahrer des Wagens später zu Fuß flüchtete. 15 Streifen suchten den 34-Jährigen, der sich bei seiner Festnahme gegen 0.30 Uhr wehrte. Mittlerweile erging Haftbefehl gegen den Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfahrtshausen. Es geht um dreifachen versuchten Mord, weil er neben den beiden Jugendlichen bei einem zweiten Unfall einen weiteren Menschen in Gefahr brachte.

Auf der Facebook-Seite der Münchner Polizei wird jetzt Kritik laut. "Wegen einer 20-Euro-Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt die Polizei einen Autofahrer mit mörderischem Tempo durch die Stadt?", schreibt dort einer. "Ja, Strafverfolgung ist wichtig, aber wenn die Strafverfolgung mehr Gefahr verursacht als die zugrunde liegende "Straf"tat? Der Junge würde noch leben, wenn die Polizisten die Verfolgung aufgegeben hätten." Weitere Facebook-Nutzer äußerten sich ähnlich. 

"Das war definitiv nicht so" 

In den sozialen Netzwerken verweist die Polizei auf die Pressemitteilung. Dort steht, es habe gar keine Verfolgungsjagd gegeben. "Bei dem Anhalteversuch entfernte sich der BMW so schnell, dass die Streife innerhalb kürzester Zeit den Sichtkontakt zu dem Fahrzeug verlor." Auch die Kollision mit den Jugendlichen habe man nicht direkt gesehen sondern lediglich die Verletzten auf der Straße gefunden. 

Auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunk (BR) wird die Münchner Polizei konkreter. "Die Ideen, die da entstehen könnten, dass die Polizei jemanden hetzt, das war definitiv nicht so", sagt Sprecher Sven Müller. Auch auf Facebook unterstützen mehrere User das Vorgehen der Streife. "Ihr Kommentar ist aber sowas von daneben, wenn nicht sogar in manchen Teilen unterirdisch", schreibt etwa ein Nutzer. 

Für sogenannte Blaulichtfahrten gelten Vorschriften. Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten müssen immer die öffentliche Sicherheit beachten, dürfen also niemanden in Gefahr bringen - besonders an roten Ampeln und Kreuzungen. Tödliche Kollisionen gibt es dennoch immer wieder, etwa in Zirndorf, wo im April 2018 ein Mensch sein Leben verlor. Ein Gericht kam damals zu dem Schluss, der Streifenbeamte habe eben nicht die gebotene Sorgfalt walten lassen - und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.