Erste "Lerneffekte": Darum wird in Treuchtlingen weiter geblitzt
10.12.2020, 06:01 UhrDie jüngste Bilanz zur kommunalen Verkehrsüberwachung in Treuchtlingen zeichnet ein gemischtes Bild: Während sich die Quote der Verstöße an einigen Messpunkten im Stadtgebiet verbessert hat, ist sie an anderen Stellen im Vergleich zu 2019 merklich schlechter geworden.
Allgemein formuliert gibt die Zahl der Verstöße im Verhältnis zu den insgesamt erfassten Fahrzeugen Auskunft darüber, ob die Kommune mit ihren Messungen im Jahresvergleich bereits "Lerneffekte" bei den Autofahrern erzielen konnte – also diese nun weniger oft zu schnell fahren. Definitiv nicht der Fall scheint das in der Bürgermeister-Döbler-Allee zu sein.
Dort verstießen 2020 im Durchschnitt 15,7 Prozent der Fahrer gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Bei den Messungen im Jahr 2019 lag der Wert noch bei 9,4 Prozent. Besonders viele Verkehrssünder waren in der Bürgermeister-Döbler-Allee an einem Tag im September 2020 unterwegs, an dem zur Mittagszeit gemessen wurde: Zwischen 12.45 und 15.30 Uhr ist für fast alle Schüler der angrenzenden Senefelder-Schule Unterrichtsschluss, und in eben diesem Zeitraum gingen den Beamten stündlich 66 Raser ins Netz.
Ebenfalls verschlechtert hat sich die Situation gegenüber dem Vorjahr in der Ansbacher Straße (von 4,6 auf 6,4 Prozent) sowie in der Tempo-30-Zone am Patrich auf Höhe der Abzweigung der Staatsstraße 2216 zum Straßenzug "Im Winkel" (von 8,2 auf 13,6 Prozent). Auch hier hat die kommunale Verkehrsüberwachung mittlerweile festgestellt, dass sich die Verstöße um die Mittagszeit besonders häufen.
Weniger los wegen Corona
Für die Stadtverwaltung war die kommunale Verkehrsüberwachung bis dato insbesondere auch ein Instrument, um Verstöße besser lokalisieren zu können – räumlich und zeitlich. Viele Messungen an den insgesamt 36 Kontrollpunkten verfolgten nicht zuletzt das Ziel, die Tageszeit festzustellen, zu der besonders viele Verkehrssünder unterwegs sind.
Dies sei zwar teilweise gelungen, erklärte Ordnungsamts-Mitarbeiter Jan Schneider. Allerdings habe es bedingt durch die Corona-Pandemie insgesamt viel weniger Verkehr gegeben, weshalb ein Vergleich der Messdaten schwierig sei. Nicht zuletzt aufgrund dieser (möglichen) Verzerrungen sprach sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Ende bei sechs Gegenstimmen mehrheitlich für eine Verlängerung der aktuellen Praxis aus: Der fließende und der ruhende Verkehr im Treuchtlinger Stadtgebiet sollen demnach bis mindestens Ende Juni 2022 weiterhin kontrolliert werden.
Ein Gewinngeschäft sei das für die Kommune zwar nicht, wie Rathaus-Geschäftsleiter Christian Kundinger in der Sitzung anmerkte. Vielmehr habe die Stadt in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Juni 2020 etwa 7500 Euro investiert und mit den Einnahmen aus den Bußgeldern gerade so die Kosten gedeckt.
Mehr Anwohner-Parkausweise
Insgesamt verringert hat sich die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße im Vorjahresvergleich an den Messpunkten in der Augsburger Straße (4,9 statt 8,3 Prozent), der Hahnenkammstraße (14,4 statt 19,8 Prozent) und in der Lettenstraße in Schambach (22,8 statt 29,5 Prozent). Die Verwaltung spricht hier von Lern- beziehungsweise "Erziehungseffekten", die man erzielt habe – und sprach zeitgleich die Befürchtung aus, dass diese direkt wieder verpuffen könnten, wenn die Stadt die Überwachung nun einstellen würde. Diese Einschätzung teilten die Stadtratsmitglieder mehrheitlich.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs sollen demnächst außerdem die Zonen erweitert werden, für die ein Bewohnerparkausweis beantragt werden kann. In den Luitpoldarkaden, der Fischergasse sowie Teilen der Haupt- und der Kirchenstraße gibt es die Ausweise schon. Bewohner der Marktgasse, zusätzlicher Bereiche Hauptstraße sowie der vorderen Bahnhofsstraße (von der Hauptstraße bis zur Einmündung der Ringstraße) können künftig ebenfalls mit Sondererlaubnis parken. Diese soll dann 20 Euro jährlich kosten.
Wer einen Bewohnerausweis hat, soll sein Auto in Zukunft zeitlich unbegrenzt auf den dafür ausgewiesenen Flächen abstellen dürfen. Wenn ein solcher Stellplatz frei ist, kann er allerdings weiterhin für maximal zwei Stunden von jedem beliebigen Autofahrer genutzt werden.
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