Trotz Impfung: Familientreffen sind in Bayern weiterhin tabu

31.3.2021, 05:38 Uhr
Trotz Impfung: Familientreffen sind in Bayern weiterhin tabu

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Zum Beispiel Gisela Pfaffenzeller (Name geändert), die Anfang März ihre zweite Impfung erhalten hatte. „Auch mein Mann wurde schon vor mehreren Wochen zum zweiten Mal mit Biontech geimpft und meine in einem Krankenhaus beschäftigte Tochter und deren Mann ebenfalls“, erzählt die 80-Jährige. Auch der 20-jährigen Enkeltochter, die in einer Arztpraxis arbeitet, sei bereits vor geraumer Zeit die zweite Dosis eines vor Sars-CoV-2 schützenden Vakzins injiziert worden.


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„Warum können wir uns dann nicht an Ostern treffen?“, fragt sich die in Nürnberg lebende Seniorin, die ihre Familie zu gerne einmal wieder komplett um sich haben möchte. Diesem Wunsch steht jedoch der entsprechende Passus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entgegen. Demnach dürfen sich in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, nur die Angehörigen eines Hausstands mit einer weiteren Person in Privaträumen treffen.

Und Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen für bereits geimpfte Personen sind in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. „Auch wer geimpft ist, könnte noch zur Übertragung des Coronavirus beitragen“, warnt das Robert Koch-Institut (RKI), und das bayerische Gesundheitsministerium gibt auf Nachfrage zu bedenken, dass „bislang noch nicht bekannt ist, ob die Impfung tatsächlich auch die Weitergabe des Erregers Sars-CoV-2 sicher verhindert“.

Unterschied zwischen "klinischer" und "steriler" Immunität

Unterschieden werden muss in diesem Zusammenhang zwischen der „klinischen Immunität“, die geimpfte Personen vor dem Ausbruch beziehungsweise den Symptomen der Krankheit schützt, und der „sterilen Immunität“. Die bedeutet den Schutz vor der Weitergabe des Erregers durch geimpfte Personen. Und im Zusammenhang mit der „sterilen Immunität“ ist laut dem RKI zurzeit noch unsicher, in welchem Maße Geimpfte nach dem Kontakt mit dem Erreger vorübergehend eine Viruslast haben und andere Menschen anstecken können. In so einem Fall würde eine Person das Virus also zeitweise in sich tragen, aber keine merklichen Symptome aufweisen und auch nicht erkranken.

„Derzeit ist auch noch nicht bekannt, wie lange der Impfschutz anhält“, betont eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Der Schutz setze außerdem nicht sofort nach der Impfung ein und biete – wie jede andere Impfung auch – keinen hundertprozentigen Schutz. Sogenannte Impfdurchbrüche seien möglich, und deshalb sind auch für geimpfte Personen alle üblichen Hygienemaßnahmen erforderlich.


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„Darüber hinaus kann auch bei Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben und wieder genesen sind, eine erneute Ansteckung und ein damit einhergehendes Übertragungsrisiko auf andere Personen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden“, gibt die Ministeriumssprecherin zu bedenken.

Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen gelockert

Immerhin können Bewohner von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in Bayern seit Samstag wieder mehr Besuch empfangen. Die Beschränkung auf eine Person pro Tag ist weggefallen, der Schritt wird damit begründet, dass in den Einrichtungen bereits sehr viele Menschen geimpft sind. Besucher müssen jedoch weiterhin einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

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