Unterwegs mit dem E-Scooter: Diese Regeln gelten auf den Rollern

11.7.2019, 17:54 Uhr
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen Elektro-Tretroller auf den deutschen Straßen flächendeckend fahren und werden unter anderem in München rege genutzt. Folgende Regeln gelten dabei laut Polizei München und dem Bundesverkehrsministerium für die Fahrer.
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Seit dem 15. Juni 2019 dürfen Elektro-Tretroller auf den deutschen Straßen flächendeckend fahren und werden unter anderem in München rege genutzt. Folgende Regeln gelten dabei laut Polizei München und dem Bundesverkehrsministerium für die Fahrer. © Herbert Neubauer/APA/dpa

Ein Führerschein ist für das Fahren von E-Tretrollern mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern nicht nötig. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Entspricht der E-Scooter allerdings nicht der seit 15.Juni geltenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, fährt beispielsweise schneller oder ist umgebaut, müssen Nutzer je nach Tempo einen Mofa- oder einen Kfz-Führerschein dabei haben.
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Ein Führerschein ist für das Fahren von E-Tretrollern mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern nicht nötig. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Entspricht der E-Scooter allerdings nicht der seit 15.Juni geltenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, fährt beispielsweise schneller oder ist umgebaut, müssen Nutzer je nach Tempo einen Mofa- oder einen Kfz-Führerschein dabei haben. © Rolf Vennenbernd/dpa

Die E-Scooter brauchen eine gültige Versicherungsplakette an der Rückseite.
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Die E-Scooter brauchen eine gültige Versicherungsplakette an der Rückseite. © Ina Fassbender/AFP

Der Roller braucht zwei unabhängige Bremsen, eine Beleuchtung und eine Klingel.
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Der Roller braucht zwei unabhängige Bremsen, eine Beleuchtung und eine Klingel. © Christoph Soeder/dpa

Fahrer müssen mit ihren Rollern Radwege, Fahrradstreifen oder Fahrradstraßen nutzen. Gibt es diese nicht, dürfen die Fahrer auf der Straße fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
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Fahrer müssen mit ihren Rollern Radwege, Fahrradstreifen oder Fahrradstraßen nutzen. Gibt es diese nicht, dürfen die Fahrer auf der Straße fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. © Alexander Heinl/dpa

Beim Abstellen der Roller gelten die selben Regeln wie beim Fahrrad. Das heißt: Sie dürfen sowohl am Straßenrand als auch auf Gehwegen abgestellt werden, dabei aber niemanden behindern - also auch Fußgängern nicht im Weg liegen.
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Beim Abstellen der Roller gelten die selben Regeln wie beim Fahrrad. Das heißt: Sie dürfen sowohl am Straßenrand als auch auf Gehwegen abgestellt werden, dabei aber niemanden behindern - also auch Fußgängern nicht im Weg liegen. © Uwe Anspach/dpa

Mehr als ein Mensch darf nicht auf dem Roller stehen.
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Mehr als ein Mensch darf nicht auf dem Roller stehen. © Christoph Soeder/dpa

Anhänger sind nicht erlaubt.
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Anhänger sind nicht erlaubt. © Sven Hoppe/dpa

Es gelten die selben Alkoholgrenzwerte wie bei Autofahrern, also 0,5 Promille außerhalb der Probezeit.
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Es gelten die selben Alkoholgrenzwerte wie bei Autofahrern, also 0,5 Promille außerhalb der Probezeit. © Carsten Rehder/dpa

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