Urteil in Bayern: Freistaat muss Mann Joint erstatten

12.12.2017, 21:30 Uhr
Prinzipiell ist der Konsum von Cannabis in Bayern verboten. Doch es gibt Ausnahmen.

© Daniel Karmann/Symbolbild (dpa) Prinzipiell ist der Konsum von Cannabis in Bayern verboten. Doch es gibt Ausnahmen.

Es geht um 6,60 Euro, eine Bagatelle, aber eine mit Symbolkraft. Laut einem Bericht der Bild wurde ein Mann im Mai von Zivilfahndern der Münchner Polizei aufgegriffen, als er am Isarufer einen Joint rauchte. Der vermeintliche Kiffer sei von der Streife als "Junkie" bezeichnet worden, gibt er vor Gericht an. Doch Christoph N. durfte das - er hatte ein Rezept für medizinisches Cannabis vom Arzt. Dieses Papier erlaubt es ihm auch im restriktiven Bayern, Gras in der Öffentlichkeit zu konsumieren.

Jetzt, Monate nach dem Vorfall, bekam der Mann Recht. Laut einem Bericht der Vice habe sich die Münchner Polizei bei Christoph N. bereits entschuldigt. Die Kosten für den konfiszierten Joint, die mit 6,60 Euro taxiert werden, muss der bayerische Staat tragen.

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