Urteil: Sichtbare Tattoos für Polizisten bleiben verboten

14.11.2018, 13:18 Uhr
In München zieht nun ein Beamter vor Gericht, weil er sich tätowieren lassen will.

© Daniel Karmann/dpa In München zieht nun ein Beamter vor Gericht, weil er sich tätowieren lassen will.

Polizisten in Bayern dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof am Mittwoch in München entschieden.

Polizeioberkommissar Jürgen Prichta und Ehefrau Antje beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof in München: Der Beamte zog vor Gericht, weil er sich nach einer Hochzeitsreise nach Hawaii den Schriftzug  "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen will.

Polizeioberkommissar Jürgen Prichta und Ehefrau Antje beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof in München: Der Beamte zog vor Gericht, weil er sich nach einer Hochzeitsreise nach Hawaii den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen will. © Britta Schultejans/dpa

Ein Polizist hatte 2008 seine Flitterwochen auf Hawaii verbracht und wollte mit dem "Aloha"-Tattoo eine bleibende Erinnerung daran auf seinem Körper verewigen. "Ich bin schon enttäuscht“, sagte er nach dem Urteil. "Und ich verstehe es auch nicht.“

Das Urteil ist rechtskräftig und hat grundsätzliche Bedeutung für alle Polizisten in Bayern. In anderen Bundesländern wie Berlin wird die Tattoo-Frage dagegen liberaler gehandhabt.

"Ich denke, es gibt einige Kolleginnen und Kollegen, die jetzt enttäuscht sind“, sagte Rainer Nachtigall, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. "Wir haben jetzt unterschiedliche Rechtslagen in unterschiedlichen Bundesländern."

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