Regen und Regeln dominieren

Vatertag unter Corona-Regeln: Was ist erlaubt - und was nicht?

12.5.2021, 14:24 Uhr
Größere Vatertags-Ausflüge wird es wohl erst 2022 wieder geben.

© Ina Fassbender, dpa Größere Vatertags-Ausflüge wird es wohl erst 2022 wieder geben.

Die Regelungen sind von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich - je nach aktuellem Inzidenzwert. Sicher ist jedoch: Selbst im allerbesten Fall dürfen nur Menschen aus höchstens drei Haushalten zusammen unterwegs sein.

Vatertag 2021: Polizei kontrolliert beliebte Ausflugsorte

"Wie an den vorhergehenden Feiertagen wird die Polizei verstärkt die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen überwachen und am Vatertag insbesondere an beliebten Ausflugsorten präsent sein", kündigte ein Sprecher des Innenministeriums an.

Er appellierte an die Vernunft der Menschen. "Wenn man sich die rückläufigen Infektionszahlen anschaut, wird das Licht am Ende des Tunnels immer größer, und da sollte man nicht auf den letzten Metern durch unvorsichtige Vatertagstreffen neue Infektionswellen lostreten."

Vatertag 2021: Wetterdienst erwartet viel Regen

Das Wetter könnte dazu beitragen, dass es heuer ruhig zugeht an Christi Himmelfahrt: Der Deutsche Wetterdienst erwartet am Donnerstag viel Regen, in den östlichen Mittelgebirgen und am Alpenrand sogar Dauerregen. Nur in der Westhälfte könnte es zwischendrin ein paar Stunden trocken bleiben.

Doch was ist jetzt konkret erlaubt? Hier die wichtigsten Regeln für Bayern in Kürze. Dabei gilt, dass Kinder unter 14 Jahren bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitzählen. Das gleiche gilt inzwischen auch für vollständig Geimpfte und vor maximal sechs Monaten erkrankte Genesene. Für diese beiden Gruppen entfallen auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.


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Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 darf sich ein Hausstand nur mit einer einzigen Person treffen - und spätestens um 22 Uhr müssen alle wieder zuhause sein. Öffnen dürfen Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten, Museen, Ausstellungen und Schlösser, hier brauchen Besucher einen Termin und einen negativen Corona-Test.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. In Zoos und botanischen Gärten entfällt die Testpflicht. Einen Termin braucht es aber immer noch.

An vielen Orten ist dann auch ein Theater- oder Kinobesuch drin - und ein Besuch des Biergartens. Das muss die Verwaltung vor Ort allerdings im Einverständnis mit dem Gesundheitsministerium festlegen, die Lockerung passiert nicht automatisch. Folglich lohnt sich ein Blick auf die Website der Stadt oder des Landkreises, in dem man den Vatertag begehen will. Falls die Außengastronomie geöffnet hat, braucht es einen negativen Corona-Test, wenn Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen wollen. Ein PCR-Test darf dabei 48 Stunden alt sein, ein Antigentest oder Selbsttest 24 Stunden.

Alkoholverbot besteht weiterhin

Bei Inzidenzwerten unter 50 öffnen Museen, Ausstellungen, Gärten, Schlösser und Gedenkstätten ohne Termin und Test ihre Tore. Kontaktfreie Sportarten dürfen in Gruppen von bis zu zehn Menschen betrieben werden. Bei privaten Treffen bleibt es bis zu einer Inzidenz von 35 bei der "Zwei-Haushalte-Regel" mit fünf Personen.


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Unter einer Inzidenz von 35 dürfen sich bis zu drei Hausstände mit maximal zehn Personen treffen.

Grundsätzlich verboten sind außerdem Feiern oder Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen. Die Polizei erinnert auch daran, dass nach wie vor ein Alkoholverbot an öffentlichen Orten gilt, an denen sich viele Menschen aufhalten - wo genau, hat jede Kommune selbst festgelegt. In Nürnberg gilt ein Alkoholverbot in der Zone, in der auch die Maskenpflicht herrscht.

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