Verlängerte Haltbarkeit: Geht das auch bei fränkischem Fassbier?

19.3.2021, 13:54 Uhr
Keine schönen Aussichten: Wegen des anhaltenden Lockdowns müssen auch in Franken viele Brauereien in absehbarer Zeit wohl große Mengen Bier wegkippen, weil es mit der Zeit immer mehr an Geschmack verliert.

© Patrick Seeger/dpa Keine schönen Aussichten: Wegen des anhaltenden Lockdowns müssen auch in Franken viele Brauereien in absehbarer Zeit wohl große Mengen Bier wegkippen, weil es mit der Zeit immer mehr an Geschmack verliert.

Jede Menge Banderolen verschicken die beiden Großbrauereien gerade an den Handel. Damit wird eine Qualitätsgarantie auf die Bierfässer für zwei Monate über das bisher ausgewiesene Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus zugesichert. Schon im ersten Lockdown mussten gewaltige Mengen Fassbier weggeschüttet werden, das will man diesmal mit dieser Maßnahme verhindern. "Fassbier ist infolge der Lockdowns praktisch unverkäuflich geworden", sagt Tucher-Sprecher Kai Eschenbacher.

"Bier wird nie gefährlich"

Es ist nicht verboten, die Haltbarkeitsfrist nachträglich zu verlängern. Die Unternehmen müssten aber vorher prüfen, ob die Produkte weiter sicher seien. "Bier ist keine gefährliche verderbliche Ware, Bier wird nie gefährlich", betont Georg Rittmayer, Brauer in Hallerndorf (Landkreis Forchheim) und Präsident des Verbandes Privater Brauereien Bayern.

Bei den Bieren der kleinen fränkischen Brauereien würde er aber trotzdem dazu raten, das Haltbarkeitsdatum nicht zu verlängern. "Das ist handwerklich gebrautes Bier, keine unendlich haltbar gemachte Konserve wie bei den Großbrauereien", meint Rittmayer. Ein unfiltriertes Bier enthalte unendlich viele Geschmacksstoffe und verliere nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit immer mehr an Intensität. Bei einem filtrierten hingegen müsse man schon von Grund auf Geschmacksverluste hinnehmen. "Dafür hält es halt ewig", verdeutlicht Rittmayer.

Rittmayer selbst hat gerade nach monatelanger Pause wieder ein bisschen Fassbier gebraut. "Damit wir schnell und flexibel reagieren können, wenn es wieder losgeht", erklärt er. Vier Monate Zeit hat er jetzt, um das Bier in den Ausschank zu bringen, dann ist das Mindesthaltbarkeitsdatum seines Fassbiers erreicht. Bei den Großbrauereien sind es dagegen oft bis zu neun Monate.


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"Kleine Brauereien sind vorsichtiger mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, weil sie nicht eine solche Analytik dahinterstehen haben", meint dagegen Frithjof Thiele, Leiter Technologie und Qualitätssicherung bei der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft. Von 2009 bis 2019 war Thiele Leiter Technologie und Qualitätssicherung bei der Radeberger Gruppe, kennt also die Vorgänge bei Großbrauereien bestens.

Bier muss kühl gelagert werden

Denkbar sei es jederzeit, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu verlängern. "Wichtig ist vor allem, dass das Bier kühl gelagert ist. Aber das ist im Winter ja nicht das große Problem", sagt er. Irgendwann könnte es dann Geschmacksveränderungen geben, das Bier trübt sich, Mikroorganismen können wachsen. "Aber gefährlich für die menschliche Gesundheit wird das nie", betont Thiele.

Trotzdem plant Kulmbacher derzeit nicht, das Mindesthaltbarkeitsdatum des Fassbiers zu verlängern. Bei Tucher hingegen kann man sich das durchaus vorstellen. "Bisher sind wir noch nicht in dieser Situation, denn das im Oktober 2020 ausgelieferte Fassbier hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum von neun Monaten. Sollte dieses perspektivisch überschritten werden, würden wir zunächst die Rückstellproben durch unsere Qualitätssicherung prüfen lassen, um das Mindesthaltbarkeitsdatum gegebenenfalls um bis zu zwei Monate zu verlängern", kündigt Eschenbacher an.

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